Flauschiger, liebenswerter Jiminy sucht Familienanschluss

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32549 Bad Oeynhausen - Dehme (Nordrhein-Westfalen)
Kategorie:
Mischlingshunde
Hunderasse:
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
weiß schwarz
Gesundheit:
Gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht, EU Heimtierausweis
Wurftag:
01.01.26 (6 Monate 1 Woche alt)
Preis:
550 €
Jiminy, ein 6 Monate alter Husky Mischlingsrüde wartet bereits in einer Pflegestelle in Deutschland auf seiner Familie.

Jiminy ist sehr lieb und verschmust, Fremden auf der Straße begegnet er eher vorsichtig. Er liebt es mit anderen mit anderen Hunden zu spielen aber auch gerne einfach alleine mit seinem Spielzeug. Schlafen ist seine Lieblingsbeschäftigung. Wenn er raus muss, macht er sich bemerkbar und ist somit stubenrein.

Neuen Situationen begegnet er aufgeschlossen und mit viel Grundvertrauen. Im Umgang mit anderen Hunden zeigt Jiminy sich kontaktfreudig, und sogar Katzen hat er bereits kennengelernt. Kinder kennt er bisher nicht.

Jiminy hat überwiegend helles Fell, das durch die dunklen Flecken am Rücken und die etwas dunklere Gesichtspartie besonders niedlich wirkt. Seine gepunktete Nase und die schon leicht buschige Rute machen sein rundum hübsches Aussehen komplett. Wahrscheinlich ist er ein Husky-Mix und wird ausgewachsen vermutlich eine mittlere Schulterhöhe erreichen -zurzeit hat er eine Schulterhöhe von 55 cm und wiegt ca. 26 kg.

Huskys sind echte Abenteurer mit Herz: Sie sind klug, aufmerksam und brauchen viel Bewegung sowie geistige Beschäftigung. Auch wenn sie zu einer gewissen Eigenständigkeit neigen, bauen sie eine enge Bindung zu ihren Menschen auf und zeigen sich ausgesprochen sozial und tief loyal. Als Familienhunde fühlen sie sich besonders wohl, wenn ihre hohen Bedürfnisse nach Auslastung, souveräner Führung und gemeinsamen Aktivitäten erfüllt werden.

Er kommt demnächst in die Pubertät, eine ganz normale Entwicklungsphase, in der plötzlich vieles hinterfragt wird und aus süß manchmal stur werden kann. Wer ihn in dieser Zeit mit Orientierung, Verständnis und Geduld begleitet, wird sich am Ende bestimmt über eine ganz besondere Verbindung freuen.

Nach einer positiven Vorkontrolle und der Übernahme einer Schutzgebühr kann Jiminy gechipt, geimpft, entwurmt und mit einem EU-Heimtierausweis in seine neue Familie ziehen. Altersbedingt ist er noch nicht kastriert.

https://youtu.be/WJvbjzHAPig

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/jiminy/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
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Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Montag bis Freitag
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Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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