Sanfte und feinfühlige Lita sucht ihre Menschen

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99834 Gerstungen (Thüringen)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
weiß
Gesundheit:
Gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht, EU Heimtierausweis
Wurftag:
01.09.25 (8 Monate 3 Wochen alt)
Preis:
550 €
Lita ist etwa 7 Monate alt und eine besonders sanfte, feinfühlige und vorsichtige Junghündin mit einem liebevollen Blick, der direkt ins Herz geht. Optisch bezaubert sie mit ihrem weichen, beigefarbenen Fell und ihrem zarten Gesichtsausdruck. Während viele Hunde in ihrem Alter bereits Geborgenheit und einen geregelten Alltag erleben dürfen, wartet Lita noch darauf, wirklich anzukommen.

In ihrer Pflegestelle zeigt sie sich neugierig, zugleich aber noch sehr zurückhaltend. Sie sucht sich gezielt sichere Rückzugsorte - besonders eine Eckbank gehört zu ihren Lieblingsplätzen, von wo aus sie ihre Umgebung aufmerksam beobachtet.

Auch draußen ist Lita noch vorsichtig. Im Garten erledigt sie zuverlässig ihr Geschäft und beginnt dort langsam, ihre Umgebung neugierig zu erkunden. Ein vorhandener Ersthund gibt ihr dabei viel Sicherheit, weshalb wir uns für sie ein Zuhause mit einem souveränen Hundekumpel wünschen.

Spazierengehen ist aktuell noch nicht möglich, und auch das Anlegen eines Geschirrs bereitet ihr noch Angst. Körperliche Nähe lässt sie derzeit nur auf Abstand zu – sie braucht Zeit, um Vertrauen zu fassen und sich öffnen zu können.

Für Lita suchen wir ein sehr ruhiges Zuhause bei einfühlsamen und erfahrenen Menschen, die ihr die Zeit geben, in ihrem eigenen Tempo anzukommen - ganz ohne Druck oder Erwartungen. Aufgrund ihrer sensiblen und ängstlichen Art ist sie kein Anfängerhund. Geduld, Ruhe und Verständnis sind der Schlüssel, damit sie Schritt für Schritt Vertrauen aufbauen kann.

Ein Zuhause mit Garten wäre für sie besonders hilfreich, da sie dort in geschützter Umgebung Sicherheit gewinnen kann.

Lita reist geimpft, gechipt, entwurmt und entfloht mit ihrem EU-Heimtierausweis in ihr neues Zuhause. Aufgrund ihres Alters ist sie noch nicht kastriert. Nach positiver Vorkontrolle wird sie gegen eine Schutzgebühr vermittelt.

https://youtu.be/XQ--pHwqggo

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/lita/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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