Deenah sucht ihr Für-Immer-Zuhause

17.12.25
09.07.25 973 285111482
35516 Münzenberg (Hessen)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
weiß, schwarz, etwas braun-schwarz
Gesundheit:
kastriert, geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht
Wurftag:
07.01.20 (5 Jahre 11 Monate alt)
Preis:
500 €
Deenah wurde rechtzeitig gerettet und durfte zunächst in einer rumänischen Pflegestelle zum ersten Mal Sicherheit, Zuwendung und regelmäßige Versorgung kennenlernen.
Seit kurzem lebt sie nun in ihrer Pflegestelle in Deutschland – und hier zeigt sie sich von einer Seite, die niemand erwartet hätte. Während sie in Rumänien noch schüchtern und vorsichtig war, taut sie in Deutschland erstaunlich schnell auf. Sie hat ein großes Herz, insbesondere für die kleine Tochter der Pflegestelle, und mit den Hundekumpels im Haushalt wird ausgelassen gespielt und getobt.
Katzen werden von ihr überwiegend ignoriert; lediglich beim Futter muss man sie freundlich daran erinnern, dass es nicht für sie bestimmt ist. Das hat sie aber sehr schnell verstanden.
Typisch Herdenschutzhund-Mischling bringt sie eine gewisse Eigenständigkeit und Wachsamkeit mit, zeigt sich aber sehr lernwillig und nimmt neue Regeln gut an. An den deutschen Kommandos wird derzeit gearbeitet, und sie versteht immer schneller, was von ihr erwartet wird.
Mit ihren etwa 66 cm Schulterhöhe und rund 35 kg ist Deenah eine stattliche Hündin. Ihr Alter wird auf etwa 6 Jahre geschätzt. Trotz ihrer schwierigen Vergangenheit zeigt sie sich freundlich, neugierig und zunehmend anhänglich. Streicheleinheiten genießt sie sehr, sobald sie Vertrauen gefasst hat.

Für Deenah wünschen wir uns hundeerfahrene Menschen, idealerweise mit Erfahrung im Umgang mit Herdenschutzhunden oder deren typischen Eigenschaften. Ein ländliches Zuhause mit sicher eingezäuntem Garten wäre ideal, damit sie ihrer Wachsamkeit verantwortungsvoll nachgehen kann.

Deenah zieht kastriert, geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht und mit EU-Heimtierausweis in ein neues Zuhause. Die Vermittlung erfolgt nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro.

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/deenah/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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