Chewbacca sucht seinen Altersruhesitz

03.12.25
26.02.25
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283960473
RO-430071 Baia Mare (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
braun
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert
Wurftag:
02.02.15 (10 Jahre 10 Monate alt)
Preis:
500 €
Baia Mare, Rumänien
Chewbacca, ein großer Name für einen besonderen Hund. Genau wie sein Namensvetter ist unser plüschiger Bub jedem freundlich gegenüber und einfach ein liebenswerter Schatz. Unser lieber Chewbacca hatte großes Glück. Denn er wurde von unserem rumänischen Helfer gefunden, der sich um ihn gekümmert hat. Chewbacca wurde mit einer alten Verletzung am Vorderbein gefunden. Das Laufen fiel im sichtlich schwer. Wie lange der arme Chewbacca sich nur unter Schmerzen fortbewegen konnte, wissen wir nicht. Chewbacca wird nun medizinisch versorgt, trotzdem wäre die Ausreise unheimlich wichtig für ihn, um richtig zur Ruhe zu kommen und sich zu erholen.

Chewbacca ist ein ca. 9,5-jähriger Rüde mit einer Schulterhöhe Größe von 55 – 60 cm. Er ist einfach nur wunderschön. Man muss sich doch einfach in ihn verlieben, oder? Chewbacca ist zu allen nett und freundlich, egal ob Mensch oder Artgenossen. Er hat es so sehr verdient, dass er jetzt endlich auch mal die Sonnenseite des Lebens kennenlernen darf.

Chewbacca kommt ohne Geschichte, wie so gut wie alle unserer Fellnasen. Aber dafür haben wir jetzt die Möglichkeit, eine schöne Geschichte mit Happy End für ihn zu schreiben! Für Chewbacca suchen wir ein ländlich gelegenes Zuhause, in dem er keine oder nur wenige Stufen gehen muss. Aufgrund seines Aussehens vermuten wir Herdenschutzgene bei ihm. Ein großer eingezäunter Garten wäre ein Traum. Chewbacca möchte gern über grüne Wiesen laufen und das Leben neu lernen.

Chewbacca reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht in sein neues Zuhause. Er wird nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt. Auch über eine Pflegestelle würde sich Chewbacca wirklich sehr freuen!
Weitere Informationen zu Chewbacca findest du auf unserer Homepage: https://www.einherzfuerstreuner.de/project/chewbacca/

https://youtu.be/qtdnDsYFrEM
https://www.youtube.com/shorts/nT7z26ad9-M?feature=share
https://youtu.be/dZUJHRklfG8
https://youtu.be/tOtRygaNA5o

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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