Carolin sucht ihr Zuhause

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58239 Schwerte (Nordrhein-Westfalen)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
braun
Wurftag:
01.07.25 (8 Monate 3 Wochen alt)
Preis:
500 €
Kleine, süße, einzigartige Carolin. Was du in deinen ersten Lebenswochen schon erleben musstest, ist schwer vorstellbar. Gemeinsam mit deiner Mutter wurdest du gefunden – ausgesetzt, verängstigt und mit einer abgeschnittenen Rute. Warum Menschen so grausam sein können, werden wir nie verstehen. Aber eines wissen wir sicher: Wir geben alles, um für dich ein liebevolles Zuhause zu finden und dich endlich in Sicherheit und Geborgenheit ankommen zu lassen.

Carolin ist inzwischen in ihrer Pflegestelle angekommen und macht dort jeden Tag kleine Fortschritte. Sie ist etwa 4 Monate alt, freundlich, neugierig, aufgeschlossen – einfach ein typischer Welpe, der die Welt entdecken möchte und dabei jeden Tag mutiger wird. Ihre Demodex-Hautprobleme sind vollständig abgeheilt, und sie kann ihr neues Leben nun unbeschwert beginnen.

Die hübsche Maus mit der besonderen Fellzeichnung wird vermutlich klein bis mittelgroß bleiben. Mit ihren neugierigen Augen und ihrem fröhlichen Wesen wickelt sie alle schnell um die Pfote. Sie spielt gern, sucht Kontakt zu Menschen und zeigt sich welpentypisch offen gegenüber neuen Eindrücken.

Mit anderen Hunden versteht sich Carolin sehr gut, und auch Katzen kennt sie bereits. Da sie noch so jung ist, steht natürlich das ganze Hunde-ABC noch auf dem Programm – von Stubenreinheit über Leinenführigkeit bis hin zu kleinen Alltagsregeln. Mit Geduld, Liebe und positiver Bestärkung wird sie das alles jedoch spielerisch lernen.

In ein paar Monaten wird sie zudem in die Pubertät kommen, in der vieles, was sie zuvor gelernt hat, kurzzeitig wieder durcheinandergeraten kann. Doch auch diese Phase geht vorbei – und aus Carolin wird eine liebevolle, fröhliche und treue Begleiterin, die ihre Familie mit ganzem Herzen liebt.

Carolin ist gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht und besitzt ihren EU-Heimtierausweis und darf nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in ihr neues Zuhause ziehen. Auch eine Pflegestelle wäre eine große Hilfe für sie.

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/carolin-2/

https://youtu.be/BXLMy7HsinE

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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