Buddi sucht seinen Buddy

02.11.25
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RO-317120 Fantanele (Arad, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
braun-schwarz
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
15.04.25 (7 Monate 3 Wochen alt)
Preis:
500 €
Fantanele, Rumänien.
Der hübsche Buddi sucht noch seinen Buddy fürs Leben. Mit seinen treuen und aufmerksamen Augen begeistert er sofort. Sein braun-schwarzes Fell macht sein Äußeres einzigartig. Mit seinen etwa 6 Monaten wurde er zusammen mit seinen beiden Schwestern, aber ganz ohne Mutter auf der Straße gefunden. Nun hofft er auf ein glückliches Zuhause.
Wer sich für ihn entscheidet, bekommt einen absolut freundlichen und aufgeschlossen Hund an seiner Seite. Er genießt Kuscheleinheiten und kommt sofort angelaufen, um sich die Aufmerksamkeit der Menschen zu ergattern und verteilt Küsschen. Ein echter Charmeur also.
Als Junghund zeigt er sich mit anderen Hunden verspielt und voller Lebensfreude. Wie seine Schwestern ist er rund 40 Zentimeter groß und wiegt aktuell 10 Kilo. Damit wird er wohl ein mittelgroßer Hund werden.
Welche Rassen in ihm stecken, lässt sich nur vermuten. Möglicherweise trägt er auch Herdenschutz- oder Hütehundgene in sich. Das bedeutet, dass seine zukünftigen Menschen ihn auf jeden Fall eine kompetente und verlässliche Führung geben können sollten. Ebenso sollte sie ihn seinen Bedürfnissen entsprechend auspowern können. Eine positiv arbeitende Hundeschule kann dabei helfen, dass Mensch und Hund ein super Team werden. Auch darf er in einem richtigen Zuhause erst noch Schritt für Schritt lernen, was Stubenreinheit, Leinenführigkeit und das Leben in einem Haus bedeutet.
Möchtest du sein Buddy sein? Er reist vollständig geimpft, gechipt, entwurmt und entfloht aus. Kastriert ist er aufgrund seines jungen Alters noch nicht. Bei der Ausreise wird er aber einen EU-Heimtierausweis dabei haben. Nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro darf er in sein neues Zuhause einziehen. Auch eine passende Pflegestelle wäre ein großes Glück für ihn.

Weitere Infos über Buddi und den direkten Link zur Selbstauskunft findest du auf unserer Homepage:
https://einherzfuerstreuner.de/project/buddi-2/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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