Traumhündin Vivi wünscht sich Familie

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RO-317120 Fantanele (Arad, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
braun-schwarz
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
15.03.25 (1 Jahr 1 Monat alt)
Preis:
500 €
Fantanele, Rumänien.
Im Gegensatz zu so vielen anderen Hunden hatte Vivi einmal ein Zuhause. Traurigerweise ist ihr Besitzer tödlich verunglückt und Vivi und ihre drei Hundekumpels haben nun niemanden mehr, der sich um sie kümmert. Aktuell konnten wir nur Vivi und Augustus aufnehmen. Die anderen konnten noch nicht gesichert werden.
Vivi ist gerade einmal ein Jahr alt und schon hat sie solch einen Schicksalsschlag erleiden müssen. Sie hat es trotzdem geschafft sich ihren tollen Charakter zu bewahren und sich dem Leben nicht zu verschließen. Vivi ist unglaublich verschmust und freundlich. Sie ist verspielt und liebt es ihre Umgebung zu erkunden und neue Dinge zu entdecken.
Die kleine Hündin liebt aber nicht nur Streicheleinheiten, sondern freut sich auch sehr über leckere Snacks. Das ist gerade im Training großartig, um sie zu motivieren. Auch bei einem Besuch in einer positiv arbeitenden Hundeschule würde euch das sicherlich zugutekommen.
Vivi ist eine sehr umgängliche Hündin, die auch mit Artgenossen und Katzen bestens zurechtkommt. Mit gerade einmal 40 cm und einem Gewicht von 10 kg ist sie eher klein und handlich.
Obwohl sie bereits ein Zuhause hatte, wissen wir nicht, inwiefern sie aktiv im Haushalt gelebt hat. Daher ist es auch möglich, dass sie das ein oder andere noch lernen muss. Ihre zukünftige Familie sollte daher Geduld und Empathie im Gepäck haben und den Willen mit ihr gemeinsam zu wachsen und sie liebevoll zu führen. Dann haben wir keinerlei Zweifel, dass Vivi sich zu einer unverzichtbaren und wunderbaren Begleiterin entwickeln wird.
Vivi ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Nach einer positiven Vorkontrolle kann Vivi gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt werden. Auch über eine Pflegestelle würde sie sich sehr freuen! Ihren EU-Heimtierausweis bringt sie mit.
Möchtest du, dass Vivi Teil deines Lebens wird?

Weitere Infos über Vivi und den direkten Link zur Selbstauskunft findest du auf unserer Homepage:
https://einherzfuerstreuner.de/project/vivi/

https://youtu.be/SyOIIRcsSAw

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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