Außergewöhnliche Lilo sucht Familienanschluss

22.09.25
24.05.25
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284711276
RO-450016 Zalau (Sălaj, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Hunderasse:
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
braun
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.05.24 (1 Jahr 7 Monate alt)
Preis:
500 €
Zalau, Rumänien.
Die kleine Lilo wurde verletzt in der Nähe von Cluj gefunden – vermutlich durch dort lebende Hütehunde. Ihre Wunden wurden versorgt, und nun lebt sie auf einer rumänischen Pflegestelle, wo sie sehnsüchtig auf ihre eigene Familie wartet.
Lilo ist eine altersgemäß verspielte und neugierige Hündin. Sie liebt es gestreichelt zu werden und Aufmerksamkeit zu bekommen. Mit 43 cm und 12 kg zählt Lilo eher zu den mittelgroßen Hunden. Mit ihrem hübschen gelockten Fell, den bernsteinfarbenen Augen und den kleinen Knicköhrchen ist sie eine echte schwarze Schönheit.
Wir können nicht ausschließen, dass in ihr Mudi-Gene stecken. Mudis sind kluge, neugierige und gelehrige Hunde, die sehr auf ihre Zweibeiner fixiert sind. Allerdings bringen sie auch Hütehundeigenschaften mit. Sie benötigen eine kompetente und verlässliche Führung und sollten ihrem Trieb durch Aktivitäten wie Treib- und Suchspiele, Agility oder ähnliches nachkommen dürfen um keine Unterforderung und damit verbundene Probleme hervorzurufen.
Auf ihrer Pflegestelle kann Lilo bereits etwas alleine bleiben und läuft auch schon ganz gut an der Leine. Trotzdem befindet sich Lilo vermutlich mitten in der Pubertät und ist dabei, sowohl ihre eigenen, als auch die Grenzen ihrer Menschen auszutesten. Deshalb suchen wir Menschen, die die Hündin mit Liebe und Konsequenz durch die anstehende Zeit begleiten und ihr das ein oder andere Malheur verzeihen. Zu Beginn kann eine positiv arbeitende Hundeschule eine gute Unterstützung sein.
Lilo reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Sie bringt ihren EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in ihr neues Zuhause ziehen.
Wer schenkt der kleinen Lilo ein warmes und liebevolles Zuhause, in dem sie endlich vollständig ankommen werden darf?

Weitere Infos über Lilo und den direkten Link zur Selbstauskunft findest du auf unserer Homepage:
https://einherzfuerstreuner.de/project/lilo-2/

https://youtu.be/JcbC0KSlj5c

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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