Außergewöhnliche Lilo sucht Familienanschluss
aktualisiert am 20.02.26
Anzeige vom 24.05.25
549 Aufrufe
Nr. 284711276
RO-400001 Cluj (Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Hunderasse:
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
braun
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.05.24 (1 Jahr 11 Monate alt)
Preis:
500 €
Cluj, Rumänien.
Die kleine Lilo wurde verletzt in der Nähe von Cluj gefunden – vermutlich durch dort lebende Hütehunde. Ihre Wunden wurden versorgt und nun lebt sie auf einer rumänischen Pflegestelle, wo sie auf ihre eigene Für-immer-Familie wartet.
Lilo ist eine altersgemäß verspielte und neugierige Hündin. Sie liebt es, gestreichelt zu werden und Aufmerksamkeit zu bekommen. Mit 43 cm und 12 kg zählt Lilo eher zu den mittelgroßen Hunden. Mit ihrem hübschen gelockten Fell, den bernsteinfarbenen Augen und den kleinen Knicköhrchen ist sie eine echte schwarze Schönheit. Wir können nicht ausschließen, dass in ihr Mudi-Gene stecken. Mudis sind kluge, neugierige und gelehrige Hunde, die sehr auf ihre Zweibeiner fixiert sind. Allerdings bringen sie auch Hütehundeigenschaften mit. Sie benötigen eine kompetente und verlässliche Führung und sollten ihrem Trieb durch Aktivitäten wie Treib- und Suchspiele, Agility oder Ähnliches nachkommen dürfen, um keine Unterforderung und damit verbundene Probleme hervorzurufen.
Auf ihrer Pflegestelle kann Lilo bereits etwas alleine bleiben und läuft auch schon ganz gut an der Leine. Die Haushaltsregeln dort hat sie ebenfalls gut angenommen, auch wenn sie durch ihre freche und aufgeweckte Art öfter mal die Geduld ihrer Pflegeeltern auf die Probe stellt. Aber es macht einfach Spaß, mit dieser tollen Hündin gemeinsam die Welt zu erkunden!
Lilo reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Sie bringt ihren EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in ihr neues Zuhause ziehen.
Wer schenkt der kleinen Lilo ein warmes und liebevolles Zuhause, in dem sie endlich vollständig ankommen darf?
Weitere Infos über Lilo und den direkten Link zur Selbstauskunft findest du auf unserer Homepage:
https://einherzfuerstreuner.de/project/lilo-2/
https://www.youtube.com/shorts/5gBhAqfZDPU?feature=share
https://youtu.be/JcbC0KSlj5c
Die kleine Lilo wurde verletzt in der Nähe von Cluj gefunden – vermutlich durch dort lebende Hütehunde. Ihre Wunden wurden versorgt und nun lebt sie auf einer rumänischen Pflegestelle, wo sie auf ihre eigene Für-immer-Familie wartet.
Lilo ist eine altersgemäß verspielte und neugierige Hündin. Sie liebt es, gestreichelt zu werden und Aufmerksamkeit zu bekommen. Mit 43 cm und 12 kg zählt Lilo eher zu den mittelgroßen Hunden. Mit ihrem hübschen gelockten Fell, den bernsteinfarbenen Augen und den kleinen Knicköhrchen ist sie eine echte schwarze Schönheit. Wir können nicht ausschließen, dass in ihr Mudi-Gene stecken. Mudis sind kluge, neugierige und gelehrige Hunde, die sehr auf ihre Zweibeiner fixiert sind. Allerdings bringen sie auch Hütehundeigenschaften mit. Sie benötigen eine kompetente und verlässliche Führung und sollten ihrem Trieb durch Aktivitäten wie Treib- und Suchspiele, Agility oder Ähnliches nachkommen dürfen, um keine Unterforderung und damit verbundene Probleme hervorzurufen.
Auf ihrer Pflegestelle kann Lilo bereits etwas alleine bleiben und läuft auch schon ganz gut an der Leine. Die Haushaltsregeln dort hat sie ebenfalls gut angenommen, auch wenn sie durch ihre freche und aufgeweckte Art öfter mal die Geduld ihrer Pflegeeltern auf die Probe stellt. Aber es macht einfach Spaß, mit dieser tollen Hündin gemeinsam die Welt zu erkunden!
Lilo reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Sie bringt ihren EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in ihr neues Zuhause ziehen.
Wer schenkt der kleinen Lilo ein warmes und liebevolles Zuhause, in dem sie endlich vollständig ankommen darf?
Weitere Infos über Lilo und den direkten Link zur Selbstauskunft findest du auf unserer Homepage:
https://einherzfuerstreuner.de/project/lilo-2/
https://www.youtube.com/shorts/5gBhAqfZDPU?feature=share
https://youtu.be/JcbC0KSlj5c
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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