Aufgeschlossene Allegra sucht liebevolles Zuhause

31.05.25
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RO-410444 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
weiß schwarz
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.11.23 (2 Jahre 1 Monat alt)
Preis:
500 €
Allegra ist etwa eineinhalb Jahre alt, circa 60 Zentimeter groß und bereits kastriert. Sie lebt seit rund einem Monat auf einer privaten Pflegestelle und zeigt sich dort als offene und freundliche Hündin. Mit fremden Menschen hat sie keine Probleme, sie begegnet ihnen interessiert und aufgeschlossen. Auffällig sind ihre schönen bernsteinfarbenen Augen und ihr linkes geschnittenes Ohr. Es beeinträchtigt sie nicht, erzählt aber von einem schweren Start ins Leben.

Allegra bringt vermutlich Gene eines Herdenschutzhundes mit. Menschen, die sich für sie interessieren, sollten sich daher mit den typischen Eigenschaften dieser Hunde auseinandersetzen. Ein Zuhause mit ausreichend Platz und einem sicher eingezäunten Garten wäre ideal. Allegra versteht sich gut mit anderen Hunden, Katzen wurden bisher nicht getestet.

Da sie noch recht jung ist, befindet sie sich wahrscheinlich noch mitten in der Pubertät, eine Phase, in der Hunde manchmal ausprobieren, wie weit sie gehen können. Auch wenn sie grundsätzlich freundlich ist, braucht sie deshalb Menschen mit Geduld und einem klaren, liebevollen Umgang. Das Leben im Haus kennt sie vermutlich auch noch nicht, daher muss sie viele alltägliche Dinge wie Haushaltsgeräusche, Stubenreinheit oder das Alleinbleiben erst noch kennenlernen.

Es wäre hilfreich, wenn ihre neuen Menschen nach der Eingewöhnung eine positiv arbeitende Hundeschule besuchen würden, um gemeinsam mit ihr zu lernen, Vertrauen aufzubauen und eine gute Bindung zu entwickeln.

Allegra reist geimpft, gechippt, kastriert, entwurmt und besitzt einen EU-Heimtierausweis. Nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro kann sie in ihr neues Zuhause ziehen.

Möchtest du Allegra nicht ein Plätzchen in deinem Herzen und Zuhause schenken?

https://einherzfuerstreuner.de/project/allegra/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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