Ängstliche Liah sucht ein ruhiges Zuhause

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RO-437345 Busag (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
braun-schwarz-weiß
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert
Wurftag:
01.05.18 (6 Jahre 4 Monate alt)
Preis:
500 €
Busag, Rumänien. Liah wartet nun schon über ein Jahr auf ihr Glück. Ein weiteres verlorenes Jahr, indem sie so viel lernen hätte können. Vor allem Vertrauen in die Menschen. Wir hoffen sehr, dass Liah bald ihr Glück findet und spüren darf, wie schön das Leben an der Seite eines Zweibeiners ist.
Was mag Liah nur widerfahren sein, dass sie das Vertrauen in uns verloren hat? Man möchte es sich nicht ausmalen müssen. Liah wurde verunfallt auf der Straße gefunden. Der Tierarzt stellte einen Oberschenkelbruch fest, der erfolgreich operiert wurde. Liah bewegt sich mittlerweile wieder problemlos.
Liah ist ca. 5 Jahre alt, etwa 45 cm groß und hat damit eine perfekte, mittlere Größe. Bei Liah braucht es eine sicherlich eine Weile, bis sie Annäherung zulässt. Sie ist ängstlich, lässt sich aber anfassen. Vor Männern hat sie die größere Angst. Liah möchte aktuell auch von ihren Hundekumpels nicht viel wissen, geht ihnen aber einfach aus dem Weg.
Für Liah wünschen wir uns erfahrene, empathische und ruhige Hände, die wissen, wie man mit diesem schüchternen Wesen umgeht. Ein ruhiger Platz, wo man nicht mehr viel von ihr erwartet und fordert, sondern sie einfach erstmal so nimmt wie sie ist. Ein ruhiges Plätzchen irgendwo auf dem Land ohne große Reize, wo sie sich in einem eingezäunten Garten die Sonne auf den Bauch scheinen lassen darf. Genug Rückzugsmöglichkeiten braucht Liah, damit sie ihre Ruhe haben kann, wenn sie das will. Kinder sehen wir an diesem Ort nicht oder sie müssten bereits größer sein, und Liah in Ruhe lassen können.
Liah reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht in ihr neues Zuhause. Sie wird nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt. Liah bringt einen EU-Heimtierausweis mit und würde sich ebenfalls sehr über eine Pflegestelle freuen.
Wer nimmt Liah an der Pfote und geht mit ihr in ein normales Hundeleben?

https://youtu.be/P6yzF5asnfk

Mehr Informationen und den direkten Weg zur Selbstauskunft findet ihr hier:

https://www.einherzfuerstreuner.de/project/liah-2/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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