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Haustiere und Haftung: Was Tierhalter wissen sollten

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Bereits im Jahr 2010 konnte das Statistische Bundesamt verzeichnen, dass in 15 Millionen aller Haushalte in Deutschland Haustiere leben. Den größten Anteil hieran machten Katzen aus, doch auch Hunde, Nagetiere und Vögel leben in nicht zu verachtender Zahl innerhalb der Familien. Die Tierhaltung liegt im Trend und insbesondere für Kinder ist das Heranwachsen mit Lebewesen ein wichtiger Faktor, denn sie lernen, Verantwortung für Andere zu übernehmen. Worüber sich Kinder hingegen keine Gedanken machen müssen, ist die Haftungsfrage, die vom Haustier ausgeht.

Haustiere und die Haftungsgefahr

Wer sich zur Haltung eines Haustieres entschließt, übernimmt grundsätzlich die Haftung für Schäden, die von dem Tier ausgehen. Das Gesetz sieht in dieser Beziehung die Gefährdungshaftung vor, die den Tierhalter insgesamt betrifft. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob der Tierhalter gleichfalls der Besitzer des Tieres ist. Derjenige, der zur Zeit des Schadensfalls die Verantwortung für den Hund, die Katze, ja, selbst für das Kaninchen hat, wird im Ernstfall verantwortlich gemacht. Allerdings trifft die Haftungsfrage nicht in jeder Beziehung zu, da die Tierhaltung in zwei Bereiche unterteilt wird:

  • Berufs-/Erwerbs-/Unterhaltstiere - Tiere, die zur Ausübung eines Berufs notwendig sind oder dem Lebensunterhalt dienen, werden vom Gesetz her von der Gefährdungshaftung ausgeschlossen. Hierzu zählen mitunter Polizei- oder Therapiehunde, Polizeipferde, Nutztiere und Milchkühe sowie Hunde, Katzen oder Pferde, die zur Zucht gehalten werden. In diesen Fällen kann der Tierhalter die Haftung abwenden, wenn er die notwendige Sorgfalt im Umgang mit den Tieren nachweisen kann.
  • Luxustiere - sämtliche Tiere, die nicht dem Gelderwerb dienen, sondern im Rahmen eines Hobbys oder der eigenen Unterhaltung gehalten werden, fallen unter die Gefährdungshaftung, die im § 833 BGB beschrieben wird. Die gängigen Haustiere wie Hunde, Katzen, Nagetiere, Vögel, aber auch Großtiere wie Pferde gehören in diese Kategorie.

Die Frage ist natürlich, welche Gefahr überhaupt von Tieren ausgeht. Grundsätzlich gehen der Gesetzgeber und somit auch die Versicherungen davon aus, dass Tiere niemals vollkommen kontrollierbar sind und stets eine gewisse Unsicherheit besteht. Je nach Tierart sind die unterschiedlichsten Schäden möglich:

  • Hunde - die Schäden beginnen bei deutlichen Kratzspuren in der Mietwohnung, an Autos, Möbeln, Kleidung über Schmutzschäden an Kleidungsstücken oder auf Teppichen bis hin zu Bisswunden.
  • Katzen - die von Wohnungskatzen ausgehende Gefahr ist zumeist auf Biss- und Kratzspuren oder -wunden sowie auf durch Urin und Kot verursachte Schäden begrenzt. Bei freilaufenden Katzen kommen die Schadensmöglichkeiten hinzu, die der Freilauf verursachen kann: Kratzspuren auf Fahrzeugen, Schäden in fremden Wohnungen, getötete Nutztiere in der Nachbarschaft etc.
  • Nagetiere - Bissschäden oder Bissverletzungen die im Umgang oder während des Freilaufs geschehen. Nagetiere, die im Garten gehalten werden und ausbrechen, können mitunter Fressschäden im Gemüsebeet des Nachbarn verursachen.
  • Vögel – ähnlich wie bei Nagetieren
  • Fische - hier liegt die Gefahr eher in der Haltung begründet. Aquariumsfische selbst verursachen keine Schäden, zerbricht jedoch das Aquarium, kommt es zum Wasserschaden.

Haustiere und Haftpflicht - wer braucht eine zusätzliche Absicherung?

Grundsätzlich ist es möglich, für nahezu jedes Tier eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen. In einigen Fällen ist dies durchaus sinnvoll - wenn nicht sogar vorgeschrieben. So sollten Hunde und Katzen, die zu Therapiezwecken eingesetzt werden, nach Möglichkeit eigens versichert oder zumindest direkt in die Berufshaftpflicht integriert werden. Therapiepferde oder Pferde, die zum Reitunterricht eingesetzt werden, müssen ohnehin über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Das trifft übrigens auch auf rein zum eigenen Hobby gehaltene Pferde und Ponys zu.

  • Die Haftpflicht für Pferde ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, allerdings deckt keine übliche Haftpflicht die von den Tieren verursachten Schäden ab. Der Halter würde im Notfall also mit seinem Privatvermögen haften, weshalb eine Versicherung letztendlich notwendig ist. Wie notwendig, offenbart sich, wenn man sich die möglichen Schäden ansieht:
  • Flurschäden durch Ausbruch oder Sturz des Reiters (bei bestellten Feldern müsste der Halter für den gesamten Ernteausfall aufkommen).
  • Sachschäden - hierunter fallen sämtliche vom Pferd ausgehenden Schäden. Stößt der Reiter während des Ritts gegen ein Auto, verursacht das Pferd Schäden an Autos, Zäunen, im Stall, haftet der Besitzer.Großschäden - Pferde sind Fluchttiere, daher kommt es nicht selten vor, dass sie von Weiden fliehen. Rennt das Tier auf die Straße und verursacht einen Unfall, ist der Halter haftbar.

Bei anderen Haustieren sind die Gefahren geringer, weshalb nicht unbedingt eine Haftpflichtversicherung benötigt wird. In der Tat deckt die übliche Privathaftpflichtversicherung bereits von Haustieren verursachte Schäden ab. Für die Haltung von Nagetieren oder Vögeln braucht sich daher kein Halter über eine zusätzliche Haftpflichtversicherung Gedanken machen. Auch die Haltung von Katzen ist in weiten Bereichen von der eigenen Haftpflicht abgedeckt. Dasselbe gilt für den Besitz von Fischen, die im Aquarium gehalten werden. Wasserschäden, selbst wenn sie aus der Hobbyfischhaltung resultieren, sind bereits über die private Haftpflichtversicherung abgesichert. Der Gesetzgeber und die Versicherungen machen nur einen Unterschied. Sollte das Wasser nicht plötzlich austreten, wie beim Glasbruch, sondern über eine längere Zeit, dann kann die Versicherung die Kostenübernahme verweigern. Diese Schäden fallen unter die sogenannten Allmächlichkeitsschäden und treten in der Regel dann ein, wenn sich Wasser langsam durch poröse Dichtungen den Weg nach draußen sucht. Der Tierhalter hätte den Schaden durchaus verhindern können, hätte er das Aquarium direkt nach den ersten Anzeichen einer alten Dichtung ausgetauscht.

Völlig anders sieht es bei Hunden aus. Hier ist eine eigene Haftpflichtversicherung immer sinnvoll, wenn auch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Da Hunde automatisch mit der Umwelt in Kontakt kommen und es relativ schnell zu einer Gefahrensituation kommen kann, sollten Hundehalter nach Möglichkeit eine eigene Hundehalterhaftpflicht nutzen. Diese kommt mitunter dann auf, wenn Folgendes geschieht:

  • Bissverletzungen - während der Gassi-Runde stürzt sich der sonst liebe Vierbeiner auf den Hund des Nachbarn und verletzt ihn so, dass ein Tierarztbesuch notwendig wird.
  • Bissverletzungen bei Menschen - beißt der Hund einen Menschen, kommt die Hundehaftpflichtversicherung für sämtliche mit der Verletzung im Zusammenhang stehende Kosten auf: Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, eventuell Erwerbsunfähigkeitszahlungen.
  • Sachschäden - entläuft ein Hund oder verursacht das Tier während eines Besuchs oder Gassi-Gangs Sachschäden jeglicher Art, greift die Versicherung. Die Sachschäden können von Kratzspuren an Fahrzeugen bis hin zu durch entlaufende Hunde verursachte Kfz-Unfälle reichen.

Dasselbe gilt auch, wenn sich gerade jemand anderes als der Tierhalter um den Hund kümmert: Wie oben bereits beschrieben, spielt es bei solchen Situationen keine Rolle, ob der Tierhüter der Tierhalter ist oder nicht. Laut ergodirekt.de muss dabei allerdings zwischen professionellen Tierhütern und privaten Tierhütern unterschieden werden: Private Aufsichtspersonen, die das Hüten des Hundes nur als Freundschaftsdienst betreiben, sind über die private Hundehaftpflichtversicherung des Halters mitversichert. Das zeigt umso mehr, dass sich eine Hundehalterhaftplichtversicherung auf jeden Fall lohnen kann, um das Risiko möglichst gering zu halten. Bezahlte, professionelle Tierhüter müssen allerdings selbst für den Schaden aufkommen.

Was sollte eine gute Hunde- und Pferdehaftpflicht bieten?

Letztendlich besteht in vielen Bundesländern keine gesetzliche Verpflichtung für den Abschluss von speziellen Haftpflichtversicherungen. Im Fall von Pferdehaltern ist die Frage, ob eine Versicherung notwendig ist, jedoch überhaupt nicht von der Hand zu weisen. Denn die wenigsten Stallbesitzer nehmen überhaupt Pferde auf, für die keine Haftpflichtversicherung vorliegt. Bei Hunden ist diese Kontrolle von außen nicht flächendeckend gegeben, dennoch sind Hundebesitzer gut beraten, wenn sie sich mit der Versicherung beschäftigen. Doch sollte es eine gute Police sein, die tatsächlich die wichtigsten und häufig vorkommenden Schäden abdeckt. Folgende Schäden sollten stets im Versicherungsumfang inbegriffen sein:

  • Sachschäden
  • Vermögensschäden
  • Personenschäden

In dieser Beziehung ähnelt die Pferde- oder Hundehaftpflicht durchaus der Kfz-Versicherung, da auch in dieser diese Bereiche enthalten sind. Wichtig ist es, darauf zu achten, dass sowohl eine Pferde- als auch die Hundehaftpflichtversicherung nicht nur dann aufkommt, wenn das Tier vom Halter geführt wird. Pferde werden häufig von anderen Reitern bewegt oder zur Wiese gebracht. Auch Hunde werden nicht selten von den Schulfreunden des eigenen Kindes ausgeführt. Die Haftung sollte daher auch eintreten, wenn andere Personen mit dem Tier umgehen. Darüber hinaus sollten folgende Aspekte beachtet werden:

  • Hohe Deckungssumme (im Millionenbereich pro Schadensfall)
  • Schutz für Auslandsreisen (zeitlich begrenzter Auslandsschutz)
  • Bei Bedarf auch Aufnahme von Listenhunden

Bei der Pferdehaftpflicht sollte der Zusatz der Fremdreiterversicherung enthalten sein. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Fremdreiter das Tier nicht ausnahmsweise bewegt, sondern dauerhaft. Reitbeteiligungen müssen beispielsweise häufig eigens in die Versicherungsbedingung aufgenommen werden.

Bei größeren Tieren ist die Versicherung sinnvoll

Wenn auch die private Haftpflichtversicherung bereits einen Großteil der durch Haustiere verursachten Schäden übernimmt, so ist die Empfehlung deutlich: Größere Tiere wie Hunde und Pferde müssen zusätzlich abgesichert werden. Die Gefahr eines Schadens ist schlichtweg zu hoch und die verursachten Kosten könnte der Tierhalter überhaupt nicht stemmen. Bei Kleintieren, Katzen und Fischen ist eine eigene Haftpflichtversicherung hingegen überhaupt nicht nötig.