Wer gibt Kiwano & Cherimoya eine Chance?

27.04.24
28.11.23
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RO-40001 Cluj (Rumänien)
Anzeigenkategorie:
Katzen kaufen
Rassetyp:
Mischling
Wurftag:
01.07.23 (9 Monate 3 Wochen alt)
Kater:
1
Kätzinnen:
1
Farbe(n):
getigert
Preis:
500 €
Cluj, Rumänien. Glück, liebe und viel Action im Doppelpack! Roter Blitz und hübsche Tigerdame suchen ein Sofa zum kuscheln.

Du möchtest dein Zuhause etwas beleben und bist auf der Suche nach einem Katzenpärchen? Dann bist du bei Kiwano und Cherimoya genau an der richtigen Adresse.

Das sind die ca. 5 Monate jungen Geschwister Kiwano und Cherimoya. Die beiden hatten es bisher in ihrem Leben nicht leicht. Sie wurden zusammen mit ihrer Mama in den Bergen, abseits der Stadt von tierlieben Menschen gefunden, die unser Team um Hilfe für die kleine Familie bat. Die beiden Kitten waren so jung, sie mussten zunächst auf einer unserer Pflegestellen aufgepäppelt werden. Nun suchen Kiwano und Cherimoya zusammen ihr für-immer-Zuhause, damit sie endlich ankommen können.

Beide Katzenkinder sind zuckersüß und sehr aufgeweckt. Sie haben eine enge Bindung zueinander, weshalb die beiden nur zusammen vermittelt werden. Sie lieben es miteinander zu spielen, sich gegenseitig zu jagen und zu toben. Außerdem sind beide sehr neugierig und warten nur darauf, dass sie endlich die ganze Welt erkunden können. Wir wünschen uns für die beiden eine Familie, die große Lust hat sich mit den Kleinen zu beschäftigen, und die es ihnen nachsieht, wenn sie noch etwas unerfahren sind. Nach getanem Spielen genießen die beiden aber auch sehr gerne ihre Streicheleinheiten.

Kiwano und Cherimoya sind jederzeit bereit in ihr neues Zuhause zu ziehen. Bei ihrer Ausreise sind sie, wie alle unsere Katzen, kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und wurde negativ auf FIV und FeLV getestet. Einen EU-Heimtierausweis haben sie ebenfalls in ihrem Köfferchen dabei und können nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 500 Euro in ihr neues Zuhause reisen.

Wer gibt den beiden Hübschen eine zweite Chance? Sie freuen sich über zahlreiche Nachrichten.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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