Liebevoller Giovanni sucht sein neues Zuhause!

04.09.25
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285604036
RO-450017 Zalau (Sălaj, Rumänien)
Anzeigenkategorie:
Mischlingskatzen
Rassetyp:
Mischling
Wurftag:
30.04.21 (4 Jahre 7 Monate alt)
Kater:
1
Kätzinnen:
0
Farbe(n):
überwiegend weiß mit scharz-braun getigerten Fleck
Preis:
250 €
Giovannis Geschichte ist eine, die zu Herzen geht. Einer unserer lieben Helferinnen entdeckte ihn völlig hilflos mitten auf der Straße, so krank, dass er kaum sehen konnte. Sie konnte gerade noch rechtzeitig bremsen und bat uns, ihn aufzunehmen. In welchem Zustand er damals war, können Worte kaum beschreiben: völlig abgemagert, mit schlimmem Durchfall, einer hartnäckigen Ohrenentzündung, Flöhen, einer ausgeprägten Rhinotracheitis… und doch voller Lebenswillen!

Wir dachten lange, dass er es nicht schaffen würde. Und als er sich endlich zu erholen begann, kam der nächste Schicksalsschlag: FIP. Aber Giovanni gab nicht auf, und wir auch nicht! Mit viel Liebe, medizinischer Versorgung und einer ordentlichen Portion Kampfgeist hat er überlebt. Heute ist er stabil, lebensfroh und genießt jeden einzelnen Tag in vollen Zügen!

Der tolle Kater ist ca. 4,5 Jahre alt. Da er sich mit seinen Artgenossen prima versteht, wird er nur mit bzw. zu einem männlichen oder weiblichen Katzenkumpel vermittelt. Auch mit Hunden kommt Giovanni sehr gut klar.

Giovanni ist ein absoluter Schmusekater, der die Nähe zu Menschen sehr liebt. Er ist verschmust, anhänglich, und wenn er etwas möchte, sagt er es laut und deutlich! Er liebt es, verwöhnt zu werden, fordert seine Streicheleinheiten ein und zeigt sehr klar, was ihm gefällt. Trotz seiner eher gemütlichen Art hat er auch seine verspielten Momente, in denen er richtig aufblüht.

Auf den Freigang kann Giovanni jedoch gut verzichten, denn in den heimischen vier Wänden fühlt er sich deutlich wohler. Über einen vernetzten Balkon würde er sich jedoch sicherlich freuen.

Giovanni ist kastriert, gechippt, geimpft, entwurmt, entfloht und wurde negativ auf FeLV getestet. Einen EU-Heimtierausweis besitzt er ebenfalls und wartet nun reisefertig auf sein neues Zuhause. Nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 250 Euro kann er in sein neues Zuhause ziehen.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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