Die charmante Skadi möchte umziehen!

27.07.25
15.12.24
164
283331844
RO-400001 Cluj (Rumänien)
Anzeigenkategorie:
Hauskatzen
Rassetyp:
Hauskatze
Wurftag:
01.05.24 (1 Jahr 7 Monate alt)
Kater:
0
Kätzinnen:
1
Farbe(n):
schwarz
Preis:
250 €
Cluj, Rumänien. Schwarze Schönheit Skadi wünscht sich ein schönes Zuhause, in der sie viele Streicheleinheiten bekommt.
Skadi wurde mit ca. 7 Monaten auf der Straße zusammen mit ihren Geschwistern und ihrer Mutter gefunden und in unsere Pflegestelle gebracht. Nun ist sie über ein Jahr alt und wartet leider immer noch sehnsüchtig auf ihre neue Familie.
Zwar war Skadi als Kitten aufgrund ihrer Vorgeschichte noch sehr schüchtern und zurückhaltend, hat sich aber mittlerweile zu einer richtigen Schmusekatze entwickelt. Sie ist sehr aufgeschlossen und würde sich am liebsten den ganzen Tag streicheln lassen.
In ihrem neuen Zuhause wünscht sich Skadi auf jeden Fall mindestens eine Katzenfreundin oder einen Katzenfreund an ihrer Seite, da sie sich sehr gut mit Artgenossen versteht und nicht als Einzelkatze gehalten werden sollte. Vielleicht kann sie ja sogar ihre Schwester Frida mitnehmen.
Ob sie sich auch mit Hunden anfreunden könnte, wurde bisher noch nicht getestet. Aufgrund ihrer Vorgeschichte wird für Skadi ein Zuhause ohne Freigang gesucht, wo sie als reine Wohnungskatze leben kann.
Die schwarze Schönheit ist auf jeden Fall bereit für den Umzug in ihr neues Zuhause und wartet sehnsüchtig darauf, ihre Menschen fürs Leben kennenzulernen. Sie verspricht, mit ihrer liebenswerten Art das Leben ihrer zukünftigen Familie zu bereichern.
Bei ihrer Ausreise ist Skadi, wie all unsere Katzen und Kater, kastriert, gechippt, geimpft, entwurmt und entfloht und wird auf FIV und FeLV getestet. Einen EU-Heimtierausweis packt sie ebenfalls ins Köfferchen. Nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 250 Euro kann sie in ihr neues Zuhause ziehen.

Weitere Infos über Skadi und den direkten Link zur Selbstauskunft findest du auf unserer Homepage:
https://einherzfuerstreuner.de/project/skadi-2/

https://youtu.be/RBScWGGgTTw

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Alle Anzeigen dieses Anbieters