Zuhause gesucht für Suza

14.05.26 50 287777484
RO-400001 Zalau (Cluj, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
weiß-braun
Wurftag:
01.01.26 (4 Monate 3 Wochen alt)
Preis:
550 €
Suza ist ein zartes, sehr liebenswertes Hundekind, das mit ihrem sanften Blick und ihrer ruhigen Art sofort berührt. Sie zeigt sich welpentypisch neugierig, aber gleichzeitig angenehm ausgeglichen und sehr menschenbezogen. Nähe und Zuwendung genießt sie sichtlich und orientiert sich gern an den Menschen um sie herum.

Gefunden wurde Suza gemeinsam mit ihrer Mutter und ihren sechs Geschwistern auf einem offenen Feld. Ihre Mutter wurde ohne Rute geboren, und auch Suza hat von Geburt an keine Rute. Diese Besonderheit gehört einfach zu ihr und schränkt sie nicht ein. Aufgrund der geltenden Einreisebestimmungen ist eine Vermittlung in die Schweiz leider nicht möglich. Mit anderen Hunden ist Suza gut verträglich, auch Katzen kennt sie bereits.

Optisch liegt bei Suza sehr wahrscheinlich ein Anteil Herdenschutzhund vor. Herdenschutzhund-Mischlinge entwickeln sich oft zu eigenständigen, wachsamen und loyalen Hunden, die eine enge Bindung zu ihren Menschen aufbauen, gleichzeitig aber auch ihren eigenen Kopf haben.

Für Suza wird daher ein Zuhause ohne viel Trubel gesucht, das zu diesen Eigenschaften passt: eher ländlich gelegen, mit Platz, Garten und Ruhe. Ein Leben in einer belebten Stadt ist für Hunde dieses Typs nicht geeignet. Menschen sollten sich bewusst für einen solchen Hund entscheiden und Freude daran haben, ihn mit Geduld und Verständnis zu begleiten.

Als junger Welpe steht Suza noch ganz am Anfang. Sie muss alles lernen, was zu einem sicheren und entspannten Zusammenleben gehört - von Stubenreinheit bis hin zum Umgang mit neuen Situationen. Eine positiv arbeitende Hundeschule kann sie und ihre Menschen dabei gut unterstützen.

Suza ist gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht und bringt ihren EU Heimtierausweis mit. Sie kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr in ihr Zuhause ziehen.

Wer möchte diesem kleinen Hundemädchen zeigen, wie schön ein behütetes Leben sein kann?

https://youtu.be/cybU85TvZyY

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/suza-2/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
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E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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