Zuhause gesucht für Liah

06.08.26 18 288503428
21079 Hamburg - Gut Moor
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
-
Wurftag:
01.01.16 (10 Jahre 7 Monate alt)
Preis:
375 €
Liah wurde aus dem öffentlichen Shelter in Zalau gerettet. Und das ist in diesem Fall leider die richtige Bezeichnung. Denn dort wird auch heute noch getötet und wir konnten nicht zulassen, dass Liahs Leben einfach beendet wird.

Liah ist bereits um die 11 Jahre alt und gehört damit zu unseren Omis im Shelter. Mit einer Größe von ca. 44 cm und 9 kg hat sie die perfekte Größe für entspannte Kuschelabende und entspannte Spaziergänge. Mit ihrem grauen Gesichtchen und den braunen Flecken auf dem Rücken ist sie zuckersüß und die hübschen Stehohren machen das Bild komplett.

Neu im Shelter war Liah zurückhaltend und hat sich verkrochen, doch mittlerweile konnte sie sich gut einleben und liebt Streicheleinheiten und kleine Spaziergänge. Man merkt, wie sie die Zuwendung genießt und dennoch ist der Shelter kein Ort für eine kleine ältere Dame wie Liah. Daher wünschen wir uns Menschen, die Lust haben Liahs Rentnerinnen Dasein gemeinsam mit ihr zu genießen.

Vermutlich wird es für Liah das erst Mal in ihrem Leben sein, wo sie Liebe, Geborgenheit und ein warmes Plätzchen auf dem Sofa erleben darf. Weshalb auch so manche Dinge noch fremd für sie erscheinen werden, auch wenn sie bereits gut an der Leine läuft. Neue Situationen verunsichern und überwältigen sie. Daher ist es wichtig als Mensch sicher und ruhig an ihrer Seite zu sein und ihr damit die Sicherheit zu schenken, die sie braucht.

Mit anderen Hunden ist Liah verträglich und so wäre ein sozialer und souveräner Ersthund für die kleine Dame eine wunderbare Orientierung, aber kein Muss. Auch eine liebevolle Pflegestelle wäre für Sie ein Sechser im Lotto, um den stressigen und lauten Shelter Alltag entfliehen zu dürfen.

Liah reist kastriert, geimpft, gechipt, entwurmt und entfloht. Sie wird nach positiver Vorkontrolle gegen eine verminderte Schutzgebühr und mit gültigem EU-Heimtierausweis vermittelt.

Möchtest du schon bald zusammen mit Liah in den Sonnenuntergang schlendern? Dann melde dich sehr gerne bei uns!

https://youtu.be/CMi9bQw6dyU

Weitere informationen: https://einherzfuerstreuner.de/project/liah-3/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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