Zuhause gesucht für Abigail

14.05.26 05.04.26 283 285734329
RO-400001 Zalau (Cluj, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz
Wurftag:
01.01.15 (11 Jahre 4 Monate alt)
Preis:
auf Anfrage
Abigail ist eine Hündin, die trotz allem nie aufgehört hat, an das Gute zu glauben. Was sie erlebt hat, würde viele brechen – doch sie ist geblieben, wie sie ist: sanft, freundlich und voller Vertrauen in den Menschen.

Die etwa 10,5 Jahre alte Hundedame (ca. 65–70 cm) verbrachte viele Jahre ihres Lebens an einer kurzen Kette – ohne Zuwendung, ohne Fürsorge. Nach ihrer Rettung wurde sie in einer Tierklinik aufgepäppelt und konnte von nur 32 kg auf etwa 40 kg zunehmen. Ein Tumor an ihrem Bein wurde operativ entfernt, dabei musste ein Zeh amputiert werden – im Alltag kommt sie damit gut zurecht und bewegt sich sicher.

Der Tumor war bösartig (Plattenepithelkarzinom), doch die notwendige Nachsorge ist inzwischen erfolgt. Jetzt ist Abigail bereit für den nächsten Schritt – für ein Leben außerhalb von Gittern.

Und trotzdem ist Abigail einfach nur lieb. Sie ist verschmust, menschenbezogen und sehr zugänglich, sucht aktiv die Nähe zum Menschen und genießt jede Streicheleinheit. Auch mit Kindern zeigt sie sich freundlich und ruhig. Für ihr Alter ist sie noch angenehm aktiv, läuft bereits an der Leine – manchmal noch etwas kraftvoll, einfach weil sie so gerne dabei ist.

Wichtig zu wissen: Abigail ist mit anderen Hunden nicht verträglich und möchte ihr Zuhause daher als Einzelprinzessin genießen. Sie braucht keinen anderen Hund – der Mensch an ihrer Seite ist für sie das Wichtigste.

Aktuell sitzt Abigail im Shelter in Rumänien, allein auf engem Raum – ein Ort, der ihrer sanften und menschenbezogenen Art einfach nicht gerecht wird.

Abigail ist gechipt, geimpft und reist mit EU-Heimtierausweis. Sie wird auf einen Gnadenplatz vermittelt. Eine liebevolle Pflegestelle wäre ebenfalls eine große Chance, damit sie den Shelter schnell verlassen darf.

Was Abigail jetzt braucht, ist kein perfektes Zuhause – sondern Menschen, die ihr zeigen, dass sie endlich angekommen ist.

https://youtu.be/bi0Stnp_Qdc

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/abigail-2/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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