Zuckermaus Clärchen sucht ihr Glück
Anzeige vom 15.04.26
11 Aufrufe
Nr. 287530848
RO-420040 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
weiß-braun-schwarz
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
15.11.25 (5 Monate alt)
Preis:
500 €
Bistrita, Rumänien.
Mit ihrem wachen Blick und ihrer besonderen Zeichnung im Gesicht ist Clärchen eine kleine Hündin, die man nicht so schnell vergisst. Aktuell lebt sie im Shelter in Bistrita und wartet dort darauf, entdeckt zu werden.
Gemeinsam mit ihrem Bruder Clemens wurde sie auf der Straße gefunden – ohne Schutz und auf sich allein gestellt. Trotz dieses Starts zeigt sich Clärchen heute freundlich, neugierig und offen für den Kontakt mit Menschen.
Sie lässt sich gerne streicheln, beobachtet ihre Umgebung aufmerksam und nähert sich neuen Situationen mit einer Mischung aus Vorsicht und Interesse. Typisch für ihr Alter ist sie verspielt und entdeckt die Welt Schritt für Schritt.
Mit anderen Hunden kommt Clärchen gut zurecht und zeigt sich sozial im Umgang. Ob sie Katzen kennt, können wir derzeit noch nicht sagen.
Ihre verkürzte Rute ist angeboren und schränkt sie im Alltag nicht ein. Wichtig ist jedoch zu wissen, dass sie aufgrund dessen leider nicht in die Schweiz einreisen darf.
Clärchen kennt das Leben in einem Zuhause noch nicht. Dinge wie Stubenreinheit, Leinenführung und feste Abläufe muss sie erst lernen. Auch die Pubertät steht ihr noch bevor. Mit Geduld, Struktur und liebevoller Konsequenz wird sie sich jedoch gut entwickeln und ihren Platz im Alltag finden. Der Besuch einer positiv arbeitenden Hundeschule kann sie dabei sinnvoll unterstützen und ihr zusätzliche Sicherheit geben.
Clärchen ist gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht und bringt ihren EU Heimtierausweis mit. Da sie noch zu jung ist, ist sie derzeit nicht kastriert. Nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro kann sie in ihre neue Familie ziehen.
Wer entdeckt Clärchen und gibt ihr die Chance auf ein eigenes Zuhause?
Weitere Infos über Clärchen und den direkten Link zur Selbstauskunft findest du auf unserer Homepage:
https://einherzfuerstreuner.de/project/claerchen-2/
Mit ihrem wachen Blick und ihrer besonderen Zeichnung im Gesicht ist Clärchen eine kleine Hündin, die man nicht so schnell vergisst. Aktuell lebt sie im Shelter in Bistrita und wartet dort darauf, entdeckt zu werden.
Gemeinsam mit ihrem Bruder Clemens wurde sie auf der Straße gefunden – ohne Schutz und auf sich allein gestellt. Trotz dieses Starts zeigt sich Clärchen heute freundlich, neugierig und offen für den Kontakt mit Menschen.
Sie lässt sich gerne streicheln, beobachtet ihre Umgebung aufmerksam und nähert sich neuen Situationen mit einer Mischung aus Vorsicht und Interesse. Typisch für ihr Alter ist sie verspielt und entdeckt die Welt Schritt für Schritt.
Mit anderen Hunden kommt Clärchen gut zurecht und zeigt sich sozial im Umgang. Ob sie Katzen kennt, können wir derzeit noch nicht sagen.
Ihre verkürzte Rute ist angeboren und schränkt sie im Alltag nicht ein. Wichtig ist jedoch zu wissen, dass sie aufgrund dessen leider nicht in die Schweiz einreisen darf.
Clärchen kennt das Leben in einem Zuhause noch nicht. Dinge wie Stubenreinheit, Leinenführung und feste Abläufe muss sie erst lernen. Auch die Pubertät steht ihr noch bevor. Mit Geduld, Struktur und liebevoller Konsequenz wird sie sich jedoch gut entwickeln und ihren Platz im Alltag finden. Der Besuch einer positiv arbeitenden Hundeschule kann sie dabei sinnvoll unterstützen und ihr zusätzliche Sicherheit geben.
Clärchen ist gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht und bringt ihren EU Heimtierausweis mit. Da sie noch zu jung ist, ist sie derzeit nicht kastriert. Nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro kann sie in ihre neue Familie ziehen.
Wer entdeckt Clärchen und gibt ihr die Chance auf ein eigenes Zuhause?
Weitere Infos über Clärchen und den direkten Link zur Selbstauskunft findest du auf unserer Homepage:
https://einherzfuerstreuner.de/project/claerchen-2/
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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