Zeigst du Bungee wie toll das Leben sein kann?

29.04.24
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RO-40001 Baia Mare (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
braun
Wurftag:
01.01.20 (4 Jahre 4 Monate alt)
Preis:
500 €
Baia Mare, Rumänien. Es ist nass, es ist laut, es stinkt und die Kälte wandert durch jeden Teil deines Körpers. Kannst du dir das vorstellen? So geht es unseren Hunden im öffentlichen Shelter in Baia Mare jetzt, wo es dort Winter ist. Auch unsere Bungee leidet sehr unter den Bedingungen dort.

Die anfangs etwas schüchterne aber richtig tolle Hündin ist ca. 5 -6 Jahre alt, 55 cm groß und rund 33 kg schwer. Das Shelter ist eine große Herausforderung für sie. Sie lebt dort aktuell mit ihren Welpen in einem Zwinger und kümmert sich hingebungsvoll um sie. Es sind bereits ein paar ihrer Schätze gereist, nun soll auch sie die Chance auf ein eigenes Leben bekommen.
Wie gerne hätte sie ein Bettchen in einem warmen Zuhause mit Menschen die sie lieben. Dieser Gedanke lässt sie weitermachen und sich nicht komplett aufgeben.

Wir sind uns sicher, sobald Bungee Vertrauen in ihre Menschen gefasst hat, wird sie eine ganz tolle Begleiterin und wird die Regeln eines Haushaltes schnell verstehen.

Nach einer für sie angemessenen Eingewöhnungszeit wäre ein Besuch einer ausschließlich positiv arbeitenden Hundeschule für sie denkbar, um mit Artgenossen zu spielen und mit dir gemeinsam das Hunde ABC zu erlernen. Dies fördert auch die Bindung zwischen Mensch und Hund.

Die wundervolle Hündin braucht ein wenig Zeit, um in die Menschen Vertrauen zu fassen, deshalb solltest du ihr mit viel Geduld und Empathie zur Seite stehen. Sie versteht sich mit ihren Artgenossen gut. Katzen kennt sie nicht und können auch nicht getestet werden.

Bungee reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Sie bringt ihren EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro zu ihrer Familie reisen. Auch eine Pflegestelle würde Bungee sicherlich sehr behilflich sein, um den Grundstein des Vertrauens in die Menschen wieder aufzubauen.

Zeigst du Bungee wie toll ein Leben mit Menschen sein kann und wie schön es ist geliebt zu werden?

Mehr Informationen und den direkten Weg zur Selbstauskunft findet ihr hier:
https://www.einherzfuerstreuner.de/project/bungee/

https://youtu.be/pLgTrVAmJQ0

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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