Wer schenkt Josephine sein Herz?

07.03.26 45 287192587
22415 Hamburg - Fuhlsbüttel
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
.
Wurftag:
16.03.24 (2 Jahre 3 Tage alt)
Preis:
500 €
Manchmal schreibt das Leben Geschichten, die man am liebsten ungeschehen machen würde – und Josephine ist die Protagonistin einer solchen. Die etwa zweijährige Hündin wurde mutterseelenallein in einem Dorf nahe Bistrita gefunden. Tagelang irrte sie durch die Kälte, ohne Schutz und ohne Nahrung, bis sie schließlich völlig entkräftet gerettet wurde. Als man sie fand, bestand sie buchstäblich nur noch aus Haut und Knochen. Doch trotz der harten Zeit auf der Straße und dem Hunger, der sie gezeichnet hat, hat Josephine eines nicht verloren: ihr sanftes und freundliches Wesen. Jetzt hatte die hübsche Maus Glück und durfte in ihre Pflegestelle in Hamburg ausreisen. Sie macht sich super und lebt sich dort bereits prima ein. Josephine ist bereits stubenrein und kann schon kurze Zeit sehr gut allein bleiben.

Optisch erinnert die hübsche, mittelgroße Hündin an eine grazile Mischung aus Schäferhund und Husky, doch aktuell wirkt sie durch ihre magere Statur noch sehr zerbrechlich und zierlich. Josephine ist unheimlich lieb, verschmust und sehnt sich nach der menschlichen Nähe, die sie so lange entbehren musste. Mit ihren ca. zwei Jahren hat Josephine die turbulente Welpenzeit bereits hinter sich, und auch die Pubertät dürfte in den letzten Zügen liegen. Das ist eine wunderbare Basis, um gemeinsam mit ihr zu wachsen.

Für Josephine suchen wir aktive Menschen, die mit ihr die Welt entdecken wollen. Sie freut sich schon auf schöne Spaziergänge und auch der Besuch einer Hundeschule würde ihr sicher viel Freude bereiten. Und natürlich lange Kuschelzeiten auf dem Sofa. Mit ihren Artgenossen ist Josephine prima verträglich.

Josephine ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht und hat ihren EU-Heimtierausweis dabei. Nach positiver Vorkontrolle kann sie gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt werden.

https://youtu.be/OzxyDNlV8Q8

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/josephine-2/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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