Wer schenkt José wieder ein Zuhause?

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90455 Nürnberg - Gaulnhofen (Bayern)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
braun
Wurftag:
01.01.21 (5 Jahre 4 Monate alt)
Preis:
550 €
José lebt bereits seit 2022 in seiner Familie und ist dort ein geschätztes Familienmitglied geworden. Umso schwerer fällt dieser Schritt: Aufgrund einer Veränderung der familiären Situation muss José – jetzt Rudi genannt - nun leider sein Zuhause verlassen.

José ist ein freundlicher und unkomplizierter Rüde, etwa kniehoch groß, wiegt rund 17 kg und hat ein kurzes, pflegeleichtes Fell. Er ist nicht kastriert. Im Alltag zeigt er sich als angenehmer Begleiter. Er läuft schön an der Leine, braucht dabei aber eine klare und ruhige Führung. Menschen gegenüber ist er sehr freundlich und genießt Streicheleinheiten. Auch mit den meisten Hunden versteht er sich gut und spielt gerne mit ihnen. Als Zweithund ist José ideal geeignet.

In seiner aktuellen Familie lebt er mit weiteren Hunden zusammen und kann auch problemlos mit ihnen alleine bleiben. Auch andere Tiere kennt er bereits: Katzen und sogar Kaninchen sind für ihn kein Problem. José ist gerne aktiv und liebt Bewegung. Besonders Rennen, Fahrrad fahren und das Toben mit anderen Hunden machen ihm großen Spaß. Autofahren findet er ebenfalls toll und begleitet seine Menschen gerne. Wasser gehört nicht unbedingt zu seinen Lieblingsbeschäftigungen – dafür ist er beim SUP entspannt mit dabei.

Kinder sollten in seinem neuen Zuhause mindestens etwa 10 Jahre alt sein, da ihm jüngere Kinder eher unheimlich sind. Jagdtrieb zeigt José bislang kaum, wobei dies aufgrund der aktuellen Leinenpflicht nicht zu 100 % eingeschätzt werden kann. José sucht ein Zuhause bei Menschen, die ihn klar, aber liebevoll führen, ihm ausreichend Bewegung bieten und seine freundliche Art zu schätzen wissen.

José kann jederzeit nach Absprache besucht und kennengelernt werden. José ist gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht und reist mit EU-Heimtierausweis. Nach positiver Vorkontrolle wird er gegen eine Schutzgebühr vermittelt.

Wer schenkt José wieder ein Zuhause, in dem er ankommen darf?

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/jose/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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