Wer schenkt Demelza ein liebevolles Zuhause?

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RO-400001 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
grau
Wurftag:
01.01.24 (2 Jahre 4 Monate alt)
Preis:
550 €
Demelza lebt derzeit in einer rumänischen Pflegestelle und wartet dort auf ihr eigenes Zuhause. Menschen gegenüber zeigt sie sich freundlich und zugewandt und sucht den Kontakt.

Optisch ist sie ein echter Blickfang. Ihr dichtes Fell, die markante Zeichnung im Gesicht und ihre außergewöhnlich hellen Augen lassen vermuten, dass ein Husky in ihr stecken könnte. Mit etwa 25 Kilogramm und einer Schulterhöhe von rund 50 bis 55 Zentimetern bringt sie eine schöne, sportliche Größe mit.

Sollte tatsächlich ein Husky in ihr stecken, bringt sie vermutlich auch einige rassetypische Eigenschaften mit. Huskys sind in der Regel bewegungsfreudige, intelligente und eigenständige Hunde, die sowohl körperliche als auch geistige Auslastung brauchen und gerne aktiv mit ihren Menschen unterwegs sind. Mit anderen Hunden kommt Demelza grundsätzlich zurecht. Ob sie Katzen kennt, wissen wir leider nicht.

Mit ihren etwa zwei Jahren hat sie die Pubertät bereits hinter sich. Trotzdem sollte ihrer zukünftigen Familie bewusst sein, dass Demelza das Leben in einem festen Zuhause sehr wahrscheinlich noch nicht kennt. Viele Dinge des Alltags müssen ihr daher in Ruhe gezeigt und beigebracht werden.

Leinenführung, Stubenreinheit und Alleinbleiben sind vermutlich noch neu für sie. Sie braucht Menschen, die ihr mit Geduld, klarer Führung und Verständnis zeigen, wie das Zusammenleben mit uns Menschen funktioniert. Der Besuch einer positiv arbeitenden Hundeschule kann dabei eine gute Unterstützung sein und gleichzeitig helfen, die Bindung zwischen Mensch und Hund aufzubauen.

Demelza ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Sie bringt einen EU Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in ihre neue Familie ziehen. Auch über eine Pflegestelle würden wir uns sehr freuen.

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/demelza/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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