Vila sucht Menschen, die sie verstehen

18.09.26 199 286976203
84152 Mengkofen (Bayern)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
weiß
Gesundheit:
kastriert, geimpft, gechipt, entfloht und entwurmt, im Besitz eines EU-Haustierausweises
Wurftag:
01.12.23 (2 Jahre 9 Monate alt)
Preis:
550 €
Vila trägt ihren Namen nicht zufällig. In alten Erzählungen sind Vilas leise Naturgeister – etwas vorsichtig, aber von besonderer Schönheit. Genau so zeigt sich auch diese wunderschöne Hündin, die in Zalău aus der Tötung gerettet wurde und nun die Chance auf ein neues Leben erhalten hat.

Die schöne Vila mit dem weissen Kuschelfell hatte großes Glück und konnte in ihre Pflegestelle in Mengkofen ausreisen. Dort hat sie sich bereits super eingelebt und verträgt sich prima mit allen Artgenossen, ist stubenrein und läuft gerne ihre Gassirunden mit. Sie ist sehr neugierig, menschenbezogen und wird auch jeden Tag selbstsicherer. Leckerlies liebt sie und kann darüber sehr gut motiviert werden 🙂 Auto fahren muss sie noch ein wenig üben. Vila orientiert sich sehr an den anderen Hunden, daher wäre ein sicherer Ersthund eine große Hilfe für sie. Sie hört sehr gut bei Rückruf und ist eine aktive junge Hündin, die Spaß an allen Aktivitäten hat. Zu Menschen ist sie immer sehr freundlich und kuschel für ihr Leben gerne. Sie ist ein echter Feingeist und eher eine sensible Hündin. Sie geht jedem Stress aus dem Weg und ist sehr menschenbezogen. Sie möchte gerne immer bei ihrem Menschen sein, das gibt ihr Halt und Sicherheit.

Für Vila wünschen wir uns ein Haus mit Garten und eher ländlich gelegen. Sie zieht den Waldspaziergang immer der Straße vor. Auch über den Besuch einer Hundeschule würde sie sich sehr freuen. Kinder sollten eher nicht im Haushalt leben, das würde sie zu sehr verunsichern.

Wer schenkt der schönen Vila sein Herz und ein liebevolles Zuhause?

Nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr kann Vila kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht und mit EU-Heimtierausweis in ihr neues Zuhause ziehen.

https://youtu.be/q_o9zZQrUtw

Bei Interesse an unserer unsicheren Vila füllen Sie bitte die Selbstauskunft für sie auf unserer Homepage aus: https://einherzfuerstreuner.de/project/vila/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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