Verschmuster Herzensbrecher Günni sucht Zuhause
Anzeige vom 16.02.26
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Nr. 287029270
RO-410444 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
braun
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.04.25 (11 Monate 2 Wochen alt)
Preis:
500 €
Unser Günni ist ein echter Herzensbrecher. Wer sich zu ihm gesellt und der sanften Seele Aufmerksamkeit schenkt, ist in Windeseile von Günnis zugewandt-verträumtem Blick verzaubert und spürt seinen größten Wunsch, endlich anzukommen in einem sicheren zu Hause.
Der so verschmuste und zugewandte Günni hatte bereits eine Heimat in Rumänien gefunden, doch der Traum von Liebe und Geborgenheit zerplatze wie eine Seifenblase, denn GünniesFamilie musste der Arbeit wegen ins Ausland gehen – und unser Märchenprinz blieb zurück. An einer Kette gefangen fristete er ein einsames Dasein, bis sich unsere Tierschützer vor Ort seinem Schicksal annahmen. Aktuell befindet er sich auf einer Pflegestelle, muss aber weiterhin an der Kette leben. Deshalb suchen wir mit aller Kraft eine schöne Bleibe für Günni, denn er hat ein Happy End so sehr verdient.
Mit einer Größe von 55 cm und einem aktuellen Gewicht von 18 kg gehört der verschmuste Wuschelkopf zu den mittelgroßen Hunden. Günni sollte also viel Bewegung, aber auch geistige Auslastung genießen dürfen. Da ihn das Leben an der Kette sehr in seiner Bewegungsfreiheit einschränkt, ist es umso wichtiger, dass sein Lebensmensch bzw. seine Familie Freude an ausgedehnten Spaziergängen und kleinen Abenteuern mitbringen, denn Günni ist ein junger Hund, der etwas erleben möchte – zum Beispiel schnüffeln, rennen oder spielen! Ein souveräner Artgenosse kann sehr gerne in Günnis neuem zu Hause auf ihn warten, denn er versteht sich gut mit anderen Fellnasen. Ob Günni auch Katzen mag, wissen wir aktuell leider nicht.
Hat sich unser freundlicher, zugewandter und verschmuster Günni bereits in dein Herz gekuschelt? Er kann ab Mitte März seinen Koffer packen und nach positiver Vorkontrolle – gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro – gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht und kastriert in seine Familie reisen. Selbstverständlich bringt er auch seinen EU-Heimtierausweis mit. Über eine behütete Pflegestelle würde sich der so niedliche Günni natürlich auch erst einmal sehr freuen.
https://einherzfuerstreuner.de/project/guenni-2/
https://www.youtube.com/shorts/h3asWRGHWpY
Der so verschmuste und zugewandte Günni hatte bereits eine Heimat in Rumänien gefunden, doch der Traum von Liebe und Geborgenheit zerplatze wie eine Seifenblase, denn GünniesFamilie musste der Arbeit wegen ins Ausland gehen – und unser Märchenprinz blieb zurück. An einer Kette gefangen fristete er ein einsames Dasein, bis sich unsere Tierschützer vor Ort seinem Schicksal annahmen. Aktuell befindet er sich auf einer Pflegestelle, muss aber weiterhin an der Kette leben. Deshalb suchen wir mit aller Kraft eine schöne Bleibe für Günni, denn er hat ein Happy End so sehr verdient.
Mit einer Größe von 55 cm und einem aktuellen Gewicht von 18 kg gehört der verschmuste Wuschelkopf zu den mittelgroßen Hunden. Günni sollte also viel Bewegung, aber auch geistige Auslastung genießen dürfen. Da ihn das Leben an der Kette sehr in seiner Bewegungsfreiheit einschränkt, ist es umso wichtiger, dass sein Lebensmensch bzw. seine Familie Freude an ausgedehnten Spaziergängen und kleinen Abenteuern mitbringen, denn Günni ist ein junger Hund, der etwas erleben möchte – zum Beispiel schnüffeln, rennen oder spielen! Ein souveräner Artgenosse kann sehr gerne in Günnis neuem zu Hause auf ihn warten, denn er versteht sich gut mit anderen Fellnasen. Ob Günni auch Katzen mag, wissen wir aktuell leider nicht.
Hat sich unser freundlicher, zugewandter und verschmuster Günni bereits in dein Herz gekuschelt? Er kann ab Mitte März seinen Koffer packen und nach positiver Vorkontrolle – gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro – gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht und kastriert in seine Familie reisen. Selbstverständlich bringt er auch seinen EU-Heimtierausweis mit. Über eine behütete Pflegestelle würde sich der so niedliche Günni natürlich auch erst einmal sehr freuen.
https://einherzfuerstreuner.de/project/guenni-2/
https://www.youtube.com/shorts/h3asWRGHWpY
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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