Verliebst du dich in Jana?

21.08.23
27.03.23
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277895352
RO-437345 Maramures (Bacău, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
braun / schwarz
Gesundheit:
geimpft, entwurmt, kastriert
Wurftag:
01.01.21 (2 Jahre 8 Monate alt)
Preis:
450 €
Busag, Rumänien. Unsere Jana wurde mit ihren Geschwistern gefunden und wartet nun auf ein ganz eigenes Zuhause. Seit sie ein Welpe ist wartet sie auf ihr Zuhause – niemanden konnte sie bisher für sich begeistern. Jana hat sicherlich nicht die besten Bilder – aber ihre Schönheit ist trotzdem unverkennbar!

Jana ist nun bald 2 Jahre alt und zu einer mittelgroßen Hündin mit ca. 50 cm Schulterhöhe herangewachsen. Man sieht in ihren Augen wie unglücklich sie ist. Die Sehnsucht nach einem anderen Leben ist so groß…Mit Hunden wurde Jana gut sozialisiert. Den Kontakt zu den Menschen hat sie hier in Busag verloren. Es sind einfach zu viele Hunde und zu wenig Helfer. Weh getan hat ihr hier niemand, aber um sie sorgen und ihr Liebe schenken war leider auch nicht möglich. Aufgrund ihrer Optik gehen wir davon aus, dass Jana ein Schäferhund-Mischling ist und ggf. entsprechende Hütehundgene mitbringt.

Für Jana suchen wir ein erfahrenes Zuhause, dass Lust darauf hat ihr zu zeigen wie ein artgerechtes Leben aussieht. Geduld und Fingerspitzengefühl sind bei Jana gefragt. Wir wissen nicht, wie lange es dauern wird, bis sie wieder Vertrauen in die Zweibeiner fassen kann. Das Tempo sollte Jana ganz allein bestimmen. Wir sind uns sicher, dass in Jana ein kleiner Juwel schlummert, den man gemeinsam mit ihr entdecken kann. Es wird dauern, aber Jana wird über ihren Schatten springen. Janas Umfeld sollte ländlich gelegen sein und nicht zu viel Trubel herrschen. Ihre Bezugspersonen sollten überschaubar und beständig sein.

Jana reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht in ihr neues Zuhause. Sie wird nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 450 Euro vermittelt. Jana bringt selbstverständlich einen EU-Heimtierausweis mit.

Verliebst du dich in Schäfermix-Dame Jana?

Mehr Informationen und den direkten Weg zur Selbstauskunft findet ihr hier:
https://www.einherzfuerstreuner.de/project/jana-5/

https://youtu.be/suKTrxssnNo
https://youtu.be/tEF7NL0ZVZI

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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