Traumhündin Penny sucht Zuhause
Anzeige vom 14.02.26
9 Aufrufe
Nr. 287011456
RO-400001 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Hunderasse:
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
grau
Wurftag:
01.01.22 (4 Jahre 1 Monat alt)
Preis:
500 €
Als Penny auf den Straßen gefunden wurde, war sie in keinem guten Zustand – hungrig, allein und gezwungen, aus Verzweiflung sogar von einem toten Tier zu fressen. Doch trotz dieses traurigen Anblicks zeigte Penny vom ersten Moment an, was für ein wunderbarer Charakter in ihr steckt. Freundlich, aufgeschlossen und zutraulich ließ sie sich retten und sogar baden. Schon am ersten Abend begegnete sie der Familie ihrer rumänischen Pflegestelle – inklusive Vater, zwei Kindern und beiden Hunden. All das hat sie sofort problemlos mitgemacht.
Penny ist eine wahre Schönheit! Ihr glänzendes, silbernes Fell wird von einem hübschen weißen Latz geziert, der ihr einen besonders charmanten Look verleiht. Über ihrer Nase trägt sie einen sanften, weißen Streifen – als hätte jemand liebevoll mit dem Pinsel nachgeholfen. Ihre kleinen weißen Zehen setzen süße Akzente und machen sie einfach unverwechselbar. Mit ihrem ausdrucksstarken Blick, ihrem athletischen Körperbau und ihrer schönen Ausstrahlung ist Penny nicht nur hübsch, sondern auch ein echter Herzenshund.
Eine tolle Hündin, freundlich, ausgeglichen und absolut Familientauglich! Mit anderen Hunden ist Penny sozial – besonders dann, wenn sie auf Spielgefährten mit ähnlichem Energielevel trifft. Ruhigere Hunde können ihr auf Dauer etwas zu gemütlich sein, denn Penny liebt es, zu rennen, zu spielen und zu toben. An der Leine läuft sie vorbildlich, im Auto fährt sie ruhig mit, und generell zeigt sie sich als absolut umgängliche, gut händelbare Hündin. Ein Katzentest kann auf Wunsch durchgeführt werden.
Auch wenn Penny bereits einiges kennenlernen durfte und sie mit ihren ca. 4,5-5 Jahren die Pubertät bereits hinter sich hat, darf man ihre Vergangenheit nicht vergessen. Man muss immer im Kopf behalten, dass eine neue Umgebung und neue Menschen erstmal Stress für einen Hund bedeuten und jeder Hund anders mit dieser neuen Situation umgeht. Hier braucht sie Menschen, die mit viel Liebe und Geduld vorgehen und sie in Ruhe ankommen lassen. Nach einer gewissen Eingewöhnungszeit kann es auch sinnvoll sein, eine positiv arbeitende Hundeschule mit ihr zu besuchen. Eine Hundeschule ist auch eine super Möglichkeit, um die Bindung zwischen Zweibeiner und Vierbeiner zu stärken.
Leider gehört Penny zu den sogenannten Listenhunden. Ihre Einreise ist daher nach Deutschland bundesweit nicht erlaubt. In Österreich/In der Schweiz gelten je nach Bundesland/Kanton unterschiedliche Regelungen – eine Vermittlung ist nur in bestimmte Bundesländer/Kantone möglich. Adoptionen in andere EU-Länder wie z. B. nach Belgien, Liechtenstein oder in die Niederlande sind grundsätzlich möglich. Wir beraten Interessierende gern individuell zur aktuellen Gesetzeslage.
Wir hoffen so sehr, dass sie nun die schönen Seiten des Lebens kennenlernen darf und erfährt, dass es Menschen gibt, die nur ihr Bestes wollen.
Penny ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Sie bringt einen EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in ihre neue Familie ziehen. Auch über eine Pflegestelle für die süße Maus würden wir uns sehr freuen!
Wer schenkt ihr ein liebevolles Für-Immer-Zuhause?
Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/penny-2/
https://youtu.be/UcK31_CEWMY
Penny ist eine wahre Schönheit! Ihr glänzendes, silbernes Fell wird von einem hübschen weißen Latz geziert, der ihr einen besonders charmanten Look verleiht. Über ihrer Nase trägt sie einen sanften, weißen Streifen – als hätte jemand liebevoll mit dem Pinsel nachgeholfen. Ihre kleinen weißen Zehen setzen süße Akzente und machen sie einfach unverwechselbar. Mit ihrem ausdrucksstarken Blick, ihrem athletischen Körperbau und ihrer schönen Ausstrahlung ist Penny nicht nur hübsch, sondern auch ein echter Herzenshund.
Eine tolle Hündin, freundlich, ausgeglichen und absolut Familientauglich! Mit anderen Hunden ist Penny sozial – besonders dann, wenn sie auf Spielgefährten mit ähnlichem Energielevel trifft. Ruhigere Hunde können ihr auf Dauer etwas zu gemütlich sein, denn Penny liebt es, zu rennen, zu spielen und zu toben. An der Leine läuft sie vorbildlich, im Auto fährt sie ruhig mit, und generell zeigt sie sich als absolut umgängliche, gut händelbare Hündin. Ein Katzentest kann auf Wunsch durchgeführt werden.
Auch wenn Penny bereits einiges kennenlernen durfte und sie mit ihren ca. 4,5-5 Jahren die Pubertät bereits hinter sich hat, darf man ihre Vergangenheit nicht vergessen. Man muss immer im Kopf behalten, dass eine neue Umgebung und neue Menschen erstmal Stress für einen Hund bedeuten und jeder Hund anders mit dieser neuen Situation umgeht. Hier braucht sie Menschen, die mit viel Liebe und Geduld vorgehen und sie in Ruhe ankommen lassen. Nach einer gewissen Eingewöhnungszeit kann es auch sinnvoll sein, eine positiv arbeitende Hundeschule mit ihr zu besuchen. Eine Hundeschule ist auch eine super Möglichkeit, um die Bindung zwischen Zweibeiner und Vierbeiner zu stärken.
Leider gehört Penny zu den sogenannten Listenhunden. Ihre Einreise ist daher nach Deutschland bundesweit nicht erlaubt. In Österreich/In der Schweiz gelten je nach Bundesland/Kanton unterschiedliche Regelungen – eine Vermittlung ist nur in bestimmte Bundesländer/Kantone möglich. Adoptionen in andere EU-Länder wie z. B. nach Belgien, Liechtenstein oder in die Niederlande sind grundsätzlich möglich. Wir beraten Interessierende gern individuell zur aktuellen Gesetzeslage.
Wir hoffen so sehr, dass sie nun die schönen Seiten des Lebens kennenlernen darf und erfährt, dass es Menschen gibt, die nur ihr Bestes wollen.
Penny ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Sie bringt einen EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in ihre neue Familie ziehen. Auch über eine Pflegestelle für die süße Maus würden wir uns sehr freuen!
Wer schenkt ihr ein liebevolles Für-Immer-Zuhause?
Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/penny-2/
https://youtu.be/UcK31_CEWMY
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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