Sensible Boo sucht geduldiges Zuhause

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RO-547235 Fantanele (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.11.23 (2 Jahre 4 Monate alt)
Preis:
500 €
Fantanele, Rumänien.
Boo ist eine junge, sensible Hündin, die noch lernen muss, dass Menschen auch Gutes bedeuten können. Mit gerade einmal zwei Jahren wurde sie verlassen und verängstigt aufgefunden – eine Erfahrung, die Spuren hinterlassen hat.
Im Moment ist Boo noch sehr scheu. Am liebsten zieht sie sich in ihre Hütte zurück, denn dort fühlt sie sich sicher. Für uns alltägliche Dinge wie an der Leine laufen, Stubenreinheit, gar Geschirr anziehen sind aktuell noch nicht möglich. Doch Boo macht kleine, leise Fortschritte – und genau diese sind so wertvoll: Sie frisst inzwischen in Anwesenheit ihrer Pfleger, ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu mehr Vertrauen. Auch steht sie immer häufiger neugierig am Gitter und schaut nach draußen. Diese kleinen Momente lassen hoffen und berühren das Herz.
Für Boo wünschen wir uns ein liebevolles Zuhause mit viel Geduld, Ruhe und Verständnis. Da sie sehr verträglich ist, wäre ein Artgenosse zur Orientierung vermutlich hilfreich, ist aber kein Muss. Ihre zukünftige Familie sollte idealerweise Erfahrung im Umgang mit ängstlichen Hunden haben und bereit sein, ihr alle Zeit der Welt zu geben, um in ihrem eigenen Tempo anzukommen. Mit den richtigen Menschen an ihrer Seite wird auch Boo lernen, Vertrauen zu fassen und Schritt für Schritt aufzublühen.
Boo reist geimpft, gechippt, entwurmt, entfloht und kastriert. Bei ihrer Ausreise bringt sie selbstverständlich einen EU-Heimtierausweis mit. Nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro darf sie in ihr neues Zuhause ziehen. Auch eine erfahrene Pflegestelle würde ihr sehr helfen und wäre ein wichtiger Schritt in ein neues Leben.

Weitere Infos über Boo und den direkten Link zur Selbstauskunft findest du auf unserer Homepage:
https://einherzfuerstreuner.de/project/boo/

https://www.youtube.com/shorts/6SG5rrsC0rM?feature=share

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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