Schwarze Schönheit Rhodica

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67806 Rockenhausen (Rheinland-Pfalz)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz
Gesundheit:
kastriert, geimpft, gechipt, entwurmt und entfloht
Wurftag:
05.08.20 (6 Jahre 3 Wochen alt)
Preis:
550 €
Rhodica ist eine schwarzbraune Schönheit mit einer ruhigen und liebevollen Ausstrahlung, die sofort berührt. Besonders faszinierend sind ihre bernsteinfarbenen Augen, die je nach Lichteinfall in warmen Nuancen von Gelb, Orange bis hin zu Kupfer schimmern, manchmal wirken sie fast golden.

Seit Anfang August bekam die hübsche Hündin nun endlich die Chance, in eine liebevolle Pflegefamilie reisen zu dürfen. Nach so langer Zeit voller Entbehrungen öffnet sie sich langsam. Sie holt jetzt Schritt für Schritt nach, was ihr an Nähe, Geborgenheit und Liebe so lange gefehlt hat.

Rhodica zeigt sich anfangs zurückhaltend und vorsichtig, sobald sie aber Vertrauen gefasst hat, genießt sie sanfte Nähe, lässt sich streicheln und zeigt, wie geduldig und zärtlich sie sein kann. Sie versteht sich sehr gut mit anderen Hunden, besonders einen Rüden der vorhandenen Ersthunde im Haushalt liebt sie sehr. Draußen zeigt sie Ruhe und Gelassenheit, im Haus versucht sie sogar, ihren Spielgefährten zum Spiel zu motivieren. Gegenüber Katzen reagiert sie sehr gelassen bzw. gar nicht. Autos an der Straße stören sie nicht, auch an der Leine läuft sie bereits sehr gut und zieht nicht.

Ursprünglich wurde Rhodica von der Straße in Rumänien gerettet und im öffentlichen Shelter in Baia Mare in Sicherheit gebracht. Dort wartete sie zwei lange Jahre, bevor sie endlich gesehen wurde.

Für Rhodica wünschen wir uns liebevolle Menschen, die die sanfte Hündin nicht nur in ihr Leben, sondern auch in ihr Herz aufnehmen wollen und ihr die Liebe und Geborgenheit schenken, nach der sie sich so lange gesehnt hat. Ideal geeignet wäre ein ruhiges, ländlich gelegenes Zuhause, gerne mit einem vorhandenen Hundekumpel.

Hast du die sanfte Rhodica schon ins Herz geschlossen? Nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr kann Rhodica jederzeit in ihr eigenes Zuhause ziehen. Sie ist kastriert, gechipt, geimpft und besitzt einen gültigen EU-Heimtierausweis.

https://www.youtube.com/watch?v=QLz8A_3bHQk

Weitere Info´s zu Rhodica findest du auf unserer Homepage:
https://einherzfuerstreuner.de/project/rhodica/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
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86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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