Schüchterne Sintra sucht Ruhepol

29.11.25
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286342626
13509 Berlin - Borsigwalde
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
braun
Wurftag:
01.09.24 (1 Jahr 3 Monate alt)
Preis:
500 €
Sintra – eine wunderschöne, junge Blondine ist bereit für ihre Abenteuer. Ihr helles, beige-blondes Fell und ihre besonderen Ohren ziehen alle Blicke auf sich – eines stehend, das andere sanft hängend. Mit ihrem unschuldigen Blick scheint sich die junge Hündin direkt in alle Herzen zu schleichen. Sie strahlt eine sanfte Eleganz aus, die Ruhe und Freude zugleich vermittelt.

Die hübsche Sintra lebt erst seit Mitte November in einer liebevollen Pflegefamilie und hat sich schon überraschend gut eingelebt. Sie ist eine unglaublich verschmuste junge Hündin, genießt Streicheleinheiten in vollen Zügen und freut sich über jede Aufmerksamkeit, die ihr geschenkt wird.

Sintra zeigt sich sowohl drin als auch draußen clever, selbstbewusst und souverän. Sie testet gern Grenzen, wodurch deutlich wird, welches Potenzial in ihr steckt, und sie fordert liebevoll klare Strukturen ein. Mit dem Ersthund versteht sich Sintra gut, was ihr harmonisches Sozialverhalten verdeutlicht. An der Leine läuft sie schon problemlos und orientiert sich gut am Ersthund und an ihren Menschen. Die junge Hündin ist sehr neugierig und reagiert aufmerksam auf Autos, Fahrräder und andere Menschen, das lernt sie gerade erst alles kennen. Sintra steckt voller Lebensfreude, sie möchte die Welt entdecken und braucht dabei eine liebevolle Führung mit viel Zuwendung. Leckerlis motivieren sie positiv.

Ursprünglich kommt Sintra aus Rumänien, Baia Mare. Sie wurde gemeinsam mit ihren Schwestern Amica, Stelna und ihrer Mutter Bettina von der Straße gerettet und in Sicherheit gebracht.

Sintra kann jederzeit nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in ihr eigenes Für-Immer-Zuhause ziehen. Sintra ist kastriert, gechipt, geimpft und besitzt einen EU-Heimtierausweis

Hat dich die clevere Blondine schon ums Pfötchen gewickelt? Sie freut sich darauf, dich kennenzulernen.

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/sintra/

https://youtu.be/IMs-AwehHOA

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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