Schüchterne Negru sucht liebevolle Schutzzone

20.08.26 12 288625499
RO-547235 Fantanele (Mureș, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.07.25 (1 Jahr 1 Monat alt)
Preis:
550 €
Negru ist erst ca. 1 Jahr alt und durfte bisher nichts Schönes in ihrem Leben erfahren. Sie konnte aus dem Horror Shelter in Suraia befreit werden und was auch immer sie dort erfahren musste, es hat Spuren hinterlassen. Negru ist Menschen gegenüber sehr zurückhaltend und verzieht sich in ihre Hütte, sobald Menschen in der Nähe sind. Dann wäre sie am liebsten unsichtbar.

Dabei spürt man, dass in der jungen Hündin viel Potenzial steckt. Negru lebt derzeit mit einer anderen Hündin im Zwinger zusammen und scheint mit Artgenossen gut zurechtzukommen. Das gibt ihr aktuell ein wenig Halt und wir sind froh, dass die schüchterne Maus so nicht in Isolation leben muss. Doch ist deutlich zu sehen, wie sehr der sensiblen Negru der laute und stressige Shelter Alltag zusetzt und sie zunehmend überfordert. In einer ruhigen Umgebung, da sind wir uns sicher, wird Negru Schritt für Schritt Vertrauen fassen und ihr wahres Wesen zeigen kann.

Für Negru wünschen wir uns ein liebevolles Zuhause bei Menschen, die nichts von ihr erwarten und ihr die Zeit geben, die sie braucht. Geduld, Verständnis und Routinen werden ihr helfen, langsam anzukommen und zu entdecken, dass die Welt auch schöne Seiten bereithält. Das Hunde ABC muss sie erst noch lernen und das am besten ebenfalls mit viel Geduld und ohne Druck. Ein souveräner und sozialer Ersthund könnte für Negru ein Anker sein und ihr Orientierung bieten.

Negru ist eine hübsche, etwa 45 cm große Hündin mit einem weichen, überwiegend schwarzen Fell. Besonders auffällig sind ihre silbergrauen Schattierungen an Brust, Beinen und Flanken, die ihr ein ganz besonderes Aussehen verleihen. Mit ihrem feinen Gesicht und den leicht geklappten Ohren hat sie einen sanften, liebenswerten Ausdruck, der direkt ins Herz geht.

Negru ist kastriert, geimpft, gechipt, entwurmt und entfloht. Sie besitzt einen EU-Heimtierausweis und kann nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr in ihr neues Zuhause ziehen. Eine erfahrene Pflegestelle wäre für Negru eine große Chance dem stressigen Shelter Alltag endlich entfliehen und die ersten Schritte in ihr neues Leben gehen zu dürfen.

Wer schenkt dieser stillen Schönheit die Chance, endlich in Sicherheit anzukommen und in ihrem eigenen Tempo aufzublühen? Negru wartet darauf, dass jemand an sie glaubt.

https://einherzfuerstreuner.de/project/negru/

Impressum

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E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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