Scheuer Snoopy braucht liebevolles Zuhause

14.07.25
07.03.25
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284040041
RO-410444 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz weiß
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.02.23 (2 Jahre 10 Monate alt)
Preis:
500 €
Bistrita Rumänien.

Ach Snoopy, wie schön wäre es, wenn du uns erzählen könntest, was du bereits erleben musstest, damit wir dir deine Scheu und Sorgen nehmen könnten…

Snoopy wurde von den Hundefängern in das öffentliche Shelter von Bistrita gebracht. Mehr wissen wir leider nicht über seine Vergangenheit und können daher nur mutmaßen, dass er bisher mit Menschen vermutlich eher schlechte oder gar keine Erfahrungen sammeln konnte, denn er zeigt sich aktuell sehr zurückhaltend. Sofern der Zwinger betreten wird, zieht er sich lieber in seine sichere Hütte zurück. Zu groß ist doch die Unsicherheit, ob eventuell etwas schlimmes passieren könnte.

Snoopy zeigt sich dabei absolut nie aggressiv, lediglich zurückhaltend und abwartend. Mit Zeit und Ruhe wird Snoopy sich ganz sicher zu einem wundervollen Begleiter entwickeln. Er nimmt auch bereits Kontakt zu den Helferinnen und Helfern auf und lässt sich gerne den Kopf kraulen.

Aktuell ist er ca. 2 Jahre alt und hat eine mittlere Größe von etwa 55-60 cm. Hierbei bringt er ca. 25kg auf die Waage. Snoopy ist also noch jung und bereit sein altes Leben hinter sich zu lassen und nun in eine artgerechte Zukunft zu starten.

Wichtig für ihn ist in jedem Fall ein Zuhause oder eine Pflegestelle, wo er in seinem Tempo ankommen darf und nicht bedrängt wird. Auch wird er zukünftig sicher Spaß dabei haben eine Hundeschule, die mit positiver Verstärkung arbeitet, zu besuchen, um dort neue Hundekumpels zu gewinnen und noch mehr mit seinen Menschen zusammenzuwachsen. Er freut sich über schöne Spaziergänge, Wanderungen oder lange Kuschelstunden auf dem Sofa.

Snoopy reist kastriert, geimpft, gechipt, entwurmt und entfloht und nach positiver Vorkontrolle in sein neues Zuhause. Natürlich bringt er auch seinen eigenen EU-Heimtierausweis mit. Gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro darf er umziehen. Auch über einen Pflegestellenplatz würde er sich sehr freuen!

Gibst du dem schönen Snoopy die Chance auf ein liebevolles neues Leben?

https://einherzfuerstreuner.de/project/snoopy-2/

https://youtu.be/Rp8wyKSvHjI
https://youtu.be/pFXv9prd8cA
https://youtu.be/D0WaiMJcfuQ
https://youtu.be/AF6ykSwPUcU

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
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Vereinssitz:
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81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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