Scheue Alfia sucht geduldiges, ländliches Zuhause

26.10.26 27 289202273
RO-410444 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
weiß schwarz
Gesundheit:
kastriert, geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
04.01.26 (9 Monate 4 Wochen alt)
Preis:
550 €
Über Alfias Vergangenheit wissen wir leider nur wenig. Alfia ist ca. 9 Monate alt und ca. 55 cm groß. Aktuell ist sie noch sehr scheu und zurückhaltend. Sie lässt sich derzeit noch nicht anfassen, da sie bisher nur schlechte Erfahrungen mit Menschen gemacht hat. Sie weicht zurück, wenn Menschen ihr zu Nahe kommen.

Wir suchen für Alfia erfahrene Menschen, die wissen worauf es ankommt, um einen ängstlichen Junghund das Vertrauen in die Menschen wieder zurückzugeben. Alfia hat das Leben in einem Haushalt bisher nicht kennenlernen dürfen und muss daher das Hunde Einmaleins noch lernen. Ein eingezäunter Garten wäre für Alfia ideal. So hätte sie die Möglichkeit in ihrem eigenen Tempo in ihrem neuem Leben anzukommen und Vertrauen zu fassen.

Alfia ist eine junge Hündin, die klare Strukturen, Geduld und Erziehung benötigt, die ihr Sicherheit geben und sich daraus Vertrauen entwickeln kann. Die Unterstützung durch eine positiv arbeitende Hundeschule, wäre hier sicherlich ein großer Gewinn.

Die wunderschöne Hündin hat eine Chance auf ein schönes Hundeleben verdient und mit den richtigen Menschen, die genügend Erfahrung mitbringen, wird sie diese Chance sicherlich nutzen. Auch eine erfahrene Pflegestelle wäre hier ein großer Gewinn. Denn auch wenn alle vor Ort ihr Bestes geben, ist ein Shelter besonders für ängstliche Hunde kein Ort, an dem Sie große Fortschritte machen werden oder können.

Alfia reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht und hat einen gültigen EU-Heimtierausweis. Nach einer positiven Vorkontrolle und einer Schutzgebühr kann sie vermittelt werden.

Wer möchte der wunderschönen Alfia mit Verstand, Erfahrung und Liebe zeigen, wie schön das Leben sein kann?

https://einherzfuerstreuner.de/project/alfia-2/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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