Schenkst du Chicco ein neues Zuhause?

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RO-430311 Baia Mare (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
Braun/Schwarz
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert
Wurftag:
10.06.18 (5 Jahre 11 Monate alt)
Preis:
500 €
Baia Mare, Rumänien. Chicco – was ist nur passiert? Wir leiden mit dir Chicco! Chicco streunte zusammen mit einer anderen Hündin verlassen im Wald umher. Mehrfach wurden die beiden an einer viel befahrenen Straße gesehen, auf der Such nach Futter. Schließlich wurden sie ins Shelter nach Baia Mare gebracht.

Chicco hatte eine schlechte Phase, wurde den Menschen gegenüber und auch anderen Hunden gegenüber unfreundlich. Aber es geht bergauf mit dem süßen Kerl! Er ist wieder deutlich freundlicher, eine Bezugsperson die öfter in seiner Nähe ist, kann mit ihm alles machen. Sie spielt mit ihm, kann ihn auch hochheben und Chicco ist dabei einfach nur happy. Fremden gegenüber ist er noch vorsichtig – aber wer mag ihm das verdenken? Chicco sucht auf jeden Fall ein erfahrenes Zuhause, mit Menschen, die die Körpersprache von Hunden gut lesen können.

Der hübsche Chicco wird auf etwa 4 Jahre geschätzt und hat damit die wilde Zeit der Pubertät bereits hinter sich gelassen. Mit ca. 40 cm Schulterhöhe und ca.14 kg gehört Chicco zu den gerade so mittelgroßen Hunden.

Wir wünschen uns für Chicco so sehr ein eigenes Zuhause mit erfahrenen und geduldigen Menschen. Chicco muss erst wieder lernen, Vertrauen zu fassen. Er braucht Menschen, die ihm mit Ruhe und Bedacht zeigen, wie schön das Leben sein kann. Schritt für Schritt sollten seine zukünftigen Menschen mit ihm den Weg gehen und ihm all die Zeit geben, die er braucht. Chicco sucht ein ruhiges, eher ländlich gelegenes Zuhause, mit Menschen, die Geduld und Willen besitzen, ihn in sein neues Leben zu führen. Kinder sehen wir momentan nicht in seinem neuen Zuhause.

Chicco ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Er besitzt seinen EU-Heimtierausweis und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt werden. Auch über eine Pflegestelle würde Chicco sich freuen.

Bist du dieser besondere Mensch, der Chicco die Chance auf ein glückliches Leben gibt?

Mehr Informationen und den direkten Weg zur Selbstauskunft findet ihr hier:

https://www.einherzfuerstreuner.de/project/chicco-2/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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