Schöne, ängstliche Mila - führst du sie sicher durchs Leben?

29.04.24
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1, RO-430311 Baia Mare (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
Braun/Schwarz
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert
Wurftag:
06.07.21 (2 Jahre 10 Monate alt)
Preis:
500 €
Baia Mare, Rumänien. Die bezaubernde Mila ist ca. 2,5 Jahre alt und lebt zurzeit im öffentlichen Shelter in Baia Mare, Rumänien. Leider hat die hübsche Hundedame die meiste Zeit ihres jungen Lebens bisher im Shelter verbringen müssen. Wir hoffen sehr, dass Mila bald einen Platz bei einer lieben Familie findet.

Mila hat eine Schulterhöhe von ca. 60 cm und hat damit eine angenehme mittlere Größe. Mila ist ein Rasse Mix. Wir kennen ihre Eltern nicht und können nicht vorhersagen, welche Eigenschaften sie in ihrem neuen Zuhause entwickeln wird. Leider wird Mila immer scheuer uns Menschen gegenüber, je länger sie im Shelter ist. Mila hat in ihrem jungen Leben noch nicht viel kennenlernen dürfen und es wird höchste Zeit, dass Mila endlich mehr von der Welt zu sehen bekommt als den tristen Shelter Alltag.

Wir suchen für Mila ein Zuhause, in dem sie in Ruhe ankommen darf. Sie braucht Menschen, die erstmal nichts von ihr erwarten und ihr zeigen, wie ein normales Hundeleben funktioniert. Mila muss noch alles erlernen. Das ein oder andere Malheur sollte man ihr auch nicht übelnehmen und sie stets mit einem positiv verstärkendem Erziehungsstil begleiten. Mit ihren Artgenossen versteht Mila sich gut. Ein souveräner Erst Hund im neuen Zuhause würde ihr die Eingewöhnungszeit sicherlich erleichtern.

Wenn Mila sich dann in ihrem neuen Zuhause eingelebt hat, freut sie sich schon auf viele gemeinsame Abenteuer mit dir und auch der Besuch einer Hundeschule wäre richtig großartig, um mit anderen Fellkumpels herumtollen zu können und um mit dir gemeinsam das Hunde 1×1 zu erlernen. Das macht großen Spaß und stärkt die Bindung zwischen Mensch und Hund.

Mila ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Sie besitzt einen EU-Heimtierausweis und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in ihre eigene Familie ziehen.

https://www.youtube.com/watch?v=iHwMk6hss20

https://einherzfuerstreuner.de/project/mila-11/ hier findet ihr weitere Infos und gelangt auch direkt zur Selbstauskunft!

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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