Kann Pearl dir vertrauen und sich sicher an deiner Seite fühlen?

23.07.23
232
278917105
1, RO-430311 Baia Mare (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
Braun/Schwarz
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert
Wurftag:
12.01.20 (4 Jahre 3 Monate alt)
Preis:
450 €
Baia Mare, Rumänien. Pearl wartet seit Jahren im öffentlichen Shelter Baia Mare und musste ihre Kindheit hier verbringen. Mittlerweile ist die mittelgroße Hündin bald erwachsen und immer mehr gefangen in ihrer Angst. Pearl sucht dringend ihren Anker um aus dieser Hölle hier befreit zu werden!
Pearl ist im öffentlichen Shelter seit sie 6 Monate alt ist. Ihr ist Angst und Bange, denn sie lebt unter mehreren hundert Hunden und niemand hat Zeit für sie. Pearl weiß nicht, warum sie hier ist und ihre Hoffnung schwindet, irgendwann mal wieder ein Leben in Freiheit führen zu dürfen. Sie ist eingesperrt hinter Gittern und lässt Nähe nicht zu. Sie sucht viel Schutz in ihrer Hütte. Mit den Hunden in ihrem Zwinger kommt sie gut aus. So könnte ein souveräner Ersthund bei der Eingewöhnung helfen – dies ist aber keine Bedingung für eine Vermittlung.
Wir wünschen uns ein sehr einfühlsames und erfahrenes Zuhause für Pearl. Wir wissen nicht, wie lange es dauert bis sie aus sicher herauskommen wird. Daher ist eine individuelle Eingewöhnungszeit zu planen. Das wichtigste, dass Pearl jetzt lernen muss, ist das Vertrauen zu den Menschen. Und das ist auch die schwierige Aufgabe für ihre künftige Pflege- oder Endstelle. Vertrauen aufbauen funktioniert nicht von heute auf morgen, es benötigt Verständnis und Geduld. Pearl kennt nichts in ihrem Leben, außer Gitterstäbe. Hundeerfahrung ist sicher von Vorteil um sie in ihr neues Leben begleiten zu können. Stolpersteine und Rückschritte werden immer wieder kommen. Aber Durchhaltevermögen wird belohnt – denn in Pearl schlummert auch die Perle – ganz getreu ihrem Namen.
Pearl ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Sie bringt ihren EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 450 Euro in ihr neues Leben reisen. Auch eine Pflegestelle wäre ein tolles Sprungbrett in ein neues Leben.
Wer gibt Pearl die Chance auf ein artgerechtes Leben?

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Alle Anzeigen dieses Anbieters