Sanfte Fellnase Mellie sucht ein Zuhause

10.06.26 64 288014299
RO-410444 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
weiß schwarz
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.06.20 (6 Jahre 2 Monate alt)
Preis:
548 €
Mellie hatte einmal ein Zuhause. Sie wurde von einem Mann im Shelter abgegeben, der Mellie, laut seiner Aussage, bei älteren Leuten mitgenommen hat, da diese sich nicht mehr um sie kümmern konnten oder wollten. Damit wollte er verhindern, dass Mellie einfach ausgesetzt wird.

Mellie ist 6 Jahre alt und gehört keinesfalls aufs Abstellgleis, sondern befindet sich im besten Hundealter. Sie hat eine Größe von ca. 57 cm und wiegt um die 30 kg. Damit gehört Mellie zu den größeren mittleren Hunden, ist aber keine Riesin. Die hübsche Hündin hat eine verkürzte Rute, weshalb sie nicht in die Schweiz einreisen darf.

Die sanfte Fellnase mit dem schwarz- weißen Kuschelfell ist Menschen gegenüber sehr freundlich und aufgeschlossen. Eine Verträglichkeit mit Hunden und Katzen konnte bisher noch nicht getestet werden.

Wie Mellie in ihrem alten Zuhause gelebt hat, wissen wir nicht. Durfte sie als Teil der Familie im Haushalt leben oder musste sie ein einsames Dasein draußen fristen? Folglich ist uns nicht bekannt, ob Mellie das Leben in einem Haushalt und die damit verbundenen Regeln kennt. Es besteht die Möglichkeit, dass Mellie das Hunde ABC teilweise erst noch lernen muss. Wir wünschen uns daher liebevolle und empathische Menschen, die ihr zeigen, wie ein schönes Zusammenleben funktioniert und die sie mit Geduld und Konsequenz auf ihrem Weg begleiten.

Mellie soll kein Leben im Shelter führen, sondern hat eine glückliche Zukunft mit tollen Menschen an ihrer Seite verdient. Bis du dieser Mensch? Dann melde dich sehr gerne bei uns. Auch über eine Pflegestelle wären wir unglaublich dankbar, um Mellie ein Sprungbrett bieten zu können

Mellie ist bei Ausreise kastriert, geimpft, gechipt, entwurmt und entfloht, besitzt einen EU-Heimtierausweis und kann nach positiver Vorkontrolle gegen Schutzgebühr in ihr neues Zuhause reisen.

https://einherzfuerstreuner.de/project/mellie/

https://www.youtube.com/shorts/0ekJKZTC8zs

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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