Saiwa sucht liebevolle Menschen

12.08.25
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285406391
RO-400001 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
braun
Wurftag:
01.01.24 (1 Jahr 11 Monate alt)
Preis:
450 €
Saiwa hat das Schlimmste erlebt, was man sich vorstellen kann – und doch hat sie das Leben gewählt. Sie wurde grausam an einem Strick aufgehängt und zum Sterben zurückgelassen. Dass sie überlebt hat, gleicht einem Wunder. Ihr Name bedeutet „Glück“ auf japanisch – und genau das hatte sie im allerletzten Moment.

Seit ihrer Rettung lebt Saiwa im Tierheim Năsăud, wo sie sich zu einer lebensfrohen, liebevollen Hündin entwickelt hat. Sie teilt sich ihren Zwinger ohne Probleme mit anderen Hunden und zeigt sich sozial, freundlich und aufgeschlossen. Menschen begegnet sie mit Neugier und Zuneigung – manchmal stürmisch, weil sie jede Form von Aufmerksamkeit so sehr genießt.

Trotz ihrer Vergangenheit ist Saiwa voller Vertrauen. Als sie zur Kastration in die Praxis musste, lief sie brav an der Leine – sogar über Treppen, obwohl sie das vermutlich nie zuvor erlebt hatte. Ihre Lernbereitschaft und Offenheit sind beeindruckend und machen deutlich: Saiwa ist bereit für ein neues Kapitel.

Wir suchen für Saiwa liebevolle Menschen, die bereit sind, ihr Geborgenheit, Sicherheit und Zeit zu schenken. Ein Zuhause, in dem sie endlich ankommen darf – als das, was sie längst ist: ein echtes Kämpferherz mit großem Herzen. Auch eine Pflegestelle wäre für sie ein wertvoller erster Schritt ins Glück.

Melde dich bei uns – Saiwa ist bereit, neu zu vertrauen und ihr Glück zu leben. Sie ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und hat einen EU-Pass. Nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 450 Euro wird sie vermittelt.

Wer schenkt Saiwa das Zuhause, das sie so sehr verdient?

Dieser Hund wird gemeinsam mit dem Verein Arme Hundeseelen Rumänien vermittelt. Die doppelte Inserierung auf beiden Vereinsseiten und ggfs. Anzeigenportalen, dient dazu, seine Sichtbarkeit zu erhöhen und so schneller das passende Zuhause für ihn zu finden. Mit dem Verein findet ein enger Austausch statt. Jede Anfrage für den Hund wird direkt abgesprochen und weitergegeben.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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