Noa ist bereit für ein neues Leben

11.11.25
05.10.25
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285870487
RO-400001 Zalau (Cluj, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
tricolor
Wurftag:
01.01.17 (8 Jahre 11 Monate alt)
Preis:
500 €
Noa ist bereit, Dein Leben mit ihrer ganz besonderen Mischung aus Charme und Verspieltheit zu erobern! Mit ihren geschätzten 8 Jahren ist Noa zwar keine wilde Teenagerin mehr, aber ganz sicher noch lange keine Seniorin – sie ist im besten Alter, um all ihre Liebe zu verschenken und zu zeigen was in ihr steckt!

Die ca. 50 cm große und ungefähr 20 kg schwere Hündin wurde aus dem öffentlichen Shelter von Zalau gerettet, in dem leider immer noch getötet wird. Anfangs ist sie noch ein bisschen schüchtern. Sie braucht einen Moment, um sich an neue Gesichter und Orte zu gewöhnen und Vertrauen aufzubauen. Für Noa suchen wir deshalb geduldige und emphatische Menschen, die schon über etwas Hundeerfahrung verfügen.

Sobald Noa sich sicher und geborgen fühlt, kommt ihr wahres, bezauberndes Ich zum Vorschein: Noa ist total albern und verspielt, sie liebt es, gestreichelt und verwöhnt zu werden und ist eine sanfte und folgsame Seele. Es mag etwas dauern, bis sie sich in ihrem neuen Zuhause komplett eingelebt hat, aber wir sind uns ganz sicher: Sobald sie Wurzeln schlägt, wird sie mit ihrer Lebensfreude alle verzaubern.

Da sie sich mit anderen Hunden super versteht, wäre auch ein Mehrhundehaushalt denkbar. Ob Noa sich auch mit Katzen versteht wissen wir nicht. Ob Noa das Leben im Haus bereits kennt wissen wir nicht, deshalb sollte man ihr hier ebenfalls mit Geduld begegnen.

Noa freut sich schon auf lange Spaziergänge in der Natur, ein kuscheliges Körbchen und natürlich ganz, ganz viele Streicheleinheiten. Auch der Besuch einer Hundeschule würde ihr nach der Eingewöhnung sicher gefallen, denn man lernt ja nie aus.

Noa reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht in ihr neues Zuhause. Nach positiver Vorkontrolle kann Noa gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt werden. Aber auch über eine Pflegestelle würde sie sich bestimmt freuen.

https://www.youtube.com/shorts/_6nuQ1EqIaM?feature=share

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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