Neuanfang für Miss Elly gesucht

10.08.25
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285386612
RO-450016 Zalau (Sălaj, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.07.20 (5 Jahre 5 Monate alt)
Preis:
500 €
Miss Elly ist eine wunderschöne Hündin von etwa 5 Jahren, die dringend ein ruhiges und geduldiges und hundeerfahrenes Zuhause sucht, um endlich anzukommen. Ihr Leben begann alles andere als einfach. Sie wuchs in einem Shelter unter schwierigen Bedingungen auf und kennt die Welt außerhalb der Zwinger kaum.

Zusammen mit ihrer Mutter Nice wurde Miss Elly als Welpe gerettet. Sie hat die letzten fünf Jahre im Shelter verbracht, wo sie zwar geliebt wurde, aber nur sehr wenige Menschen kennengelernt hat und bisher nie wirklich die Chance hatte, die Welt zu entdecken.

Miss Elly braucht Zeit und Geduld, um Vertrauen aufzubauen. Am Anfang zog sie sich zurück und bellte, um sich zu schützen. Dank liebevoller Betreuung hat sie aber schon große Fortschritte gemacht. Sie lässt sich inzwischen anfassen, auch wenn sie noch nicht aktiv die Nähe sucht. Das Anlegen von Geschirr und Leine ist immer noch eine Herausforderung, aber sie lernt Tag für Tag dazu.

Miss Elly ist verträglich mit Artgenossen. Ob sie sich mit Katzen versteht, wurde noch nicht getestet. Wir suchen für Miss Elly ein Zuhause, in dem sie in Ruhe Vertrauen aufbauen darf. Eine Familie, die sie bedingungslos liebt, ihr die Welt geduldig zeigt und ihr die Zeit gibt, die sie braucht, um eine selbstbewusste Hündin zu werden. Dabei könnte auch ein souveräner Ersthund eine große Hilfe für Miss Elly sein.

Durch die mangelnde Bewegung ist Miss Elly auch etwas übergewichtig, was sich aber bestimmt regelt, wenn sie endlich ein glückliches Hundeleben führen darf.

Wenn Du das Gefühl hast, Miss Elly genau das ruhige und liebevolle Umfeld bieten zu können, in dem sie endlich aufblühen kann, melde Dich gerne bei uns. Erfahrungen im Umgang mit Angsthunden können hier auch eine sehr große Hilfe sein.

Miss Elly reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht, zusammen mit ihrem EU-Heimtierausweis. Nach positiver Vorkontrolle kann sie, gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro, vermittelt werden. Aber auch eine Pflegestelle wäre für sie ein ideales Sprungbrett in eine glückliche Zukunft.

https://einherzfuerstreuner.de/project/miss-elly/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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