Mole der Pechvogel

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61273 Wehrheim (Hessen)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz, weiß
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt und entfloht
Wurftag:
18.03.24 (1 Jahr 10 Monate alt)
Preis:
500 €
Wieviel Pech kann ein Welpe und jetzt Junghund haben? Mole kam als kleiner Welpe mit 4 Monaten zu seinem ersten Zuhause, in dem er nur für kurze Zeit bleiben durfte.

Seine damaligen Menschen schalteten in der ersten Woche eigenmächtig einen Hundetrainer ein, der Mole das Bellen abgewöhnen sollte. Dieser wandte eine aversive Methode an und ließ Moles Vertrauen in die Menschen bröckeln.

Weil diese Empfehlung und Methode ohne Erfolg blieb wurde mitgeteilt, dass Mole wieder weg muss. Leider war ihm auch seine zweite Stelle nicht gesonnen und so mangelte es an Empathie und Geduld und der süße Kerl musste erneut seine Koffer packen.

Im Anschluss kam Mole in eine Hundepension. Hier konnte er Kontakt zu seinen Artgenossen genießen und eine Beziehung zu seiner betreuenden Trainerin aufbauen. Endlich tat sich dann eine Chance auf. Doch auch da durfte er nicht mal zwei Wochen bleiben, da den Menschen nun doch die nötige Zeit für ihn fehlt.

Mole ist in der Zeit zu einem wunderschönen Junghund herangewachsen. Er ist mittlerweile ca. 1,5 Jahre alt und hat eine Größe von 60 cm und 40 kg erreicht.

Wir wünschen uns für Mole ein erfahrenes Zuhause sein, das Lust darauf hat, mit Mole zu trainieren und ihm noch einiges beizubringen. Mole braucht Zeit, um seine Unsicherheiten fallen zu lassen und eine Familie, die ihm diese gibt und das Ganze mit viel Liebe und Empathie für seine Unsicherheit vermittelt.

Im ersten Lebensjahr sollten junge Hunde so wenig wie möglich alleine sein. Außerdem steht die eher anstrengende Pubertätszeit bevor. Das Hormonchaos stellt das Leben des kleinen Rackers auf den Kopf. Sie “vergessen” oft alles, was sie bisher gelernt haben, und die Ohren schalten auf Durchzug. Daher ist es in dieser Phase besonders wichtig, konsequent - aber liebevoll - zu erziehen. Und es gibt auch eine gute Nachricht: Auch diese Phase geht vorüber!

Mole befindet sich aktuell in seiner Pflegestelle und kann dort jederzeit vorab auch mehrmals besucht werden. Er ist gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht und besitzt seinen EU-Heimtierausweis. Nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro kann er in sein neues Zuhause ziehen.

https://youtu.be/VOnW_QefxSk

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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