Möchtest du Tosca ein warmes Körbchen schenken?

05.06.26 17 287967537
RO-400001 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz
Wurftag:
01.11.25 (7 Monate 4 Tage alt)
Preis:
550 €
Tosca ist schon eine besonders süße Hündin. Mit ihrem flauschigen Fell und dem langen Deckhaar sieht sie aus wie ein putziger Miniwerwolf. Sie hat hübsches dunkles Fell, mit immer wieder etwas grau dazwischen. Dadurch wirkt sie fast silbern. Sie hat eine verkürzte Rute, weshalb sie nicht in die Schweiz einreisen darf.

Tosca ist erst knapp 7 Monate alt und bei einer aktuellen Größe von ca. 30 cm und einem Gewicht von 6 kg wird sie auch in Zukunft eher klein bleiben. Perfekt also für Menschen, die sich eine etwas kleinere Begleiterin wünschen.

Die kleine Maus ist anfangs eher schüchtern und zurückhaltend, aber durchweg freundlich. Wenn sie dich mit ihren bernsteinfarbenen Augen ansieht, die mit einem goldenen Schimmer durchzogen sind, dann wünscht man sich für Tosca von Herzen ein glückliches Leben, welches die sanfte Seele auch verdient hat. Diese Sanftheit beweist sie auch im Umgang mit anderen Hunden und mit Katzen, auf die sie gleichermaßen sehr freundlich reagiert.

Tosca befindet sich mitten in der Pubertät, gerade dann brauchen junge Hunde Halt und Führung. Daher wünschen wir uns für Tosca empathische und liebevolle Menschen, die bereit sind, sie auf ihrem Weg zu begleiten und ihr zeigen, wie schön so ein Hundeleben doch sein kann. Tosca wird in ihrer Familie auch erst noch lernen müssen, was es bedeutet in einem Haushalt zu leben. Stubenreinheit, Leinenführigkeit oder Autofahren, all das sind Dinge, die Tosca hoffentlich bald kennenlernen darf. Daher wären wir auch sehr dankbar, wenn sie temporär die Möglichkeit hätte, in eine Pflegestelle zu reisen. In Zukunft wäre sicherlich auch der Besuch in einer positiv arbeitenden Hundeschule bereichernd - für Tosca, wie auch für ihre Familie.

Tosca reist kastriert, gechipt, geimpft, entfloht und entwurmt in ihre Familie. Ihren EU-Heimtierausweis hat sie bereits parat. Nach einer positiven Vorkontrolle und einer Schutzgebühr steht eurer gemeinsamen Zukunft nichts mehr im Weg.

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/tosca-4/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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