Liebe, freundliche Abby

03.05.26 31.03.26 45 287398401
RO-400001 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz
Wurftag:
01.01.23 (3 Jahre 4 Monate alt)
Preis:
550 €
Wer Abby kennenlernt, spürt sofort, dass die dreijährige Hündin jedes Fünkchen Aufmerksamkeit unendlich dankbar aufnimmt. Wahrscheinlich hat sie bisher nicht allzu viel Zuneigung genießen dürfen. In einem Park nahe der Stadt Bistrita wurde Abby von aufmerksamen Menschen entdeckt und die süße Maus in Sicherheit gebracht. Sie war von der ersten Minute an voller Zutrauen und folgte ihren Rettern auf eine Pflegestelle. Dies kann jedoch nur eine Zwischenstation sein, denn Abby braucht ein verlässliches Zuhause und einen Lebensmensch bzw. eine Für-immer-Familie, um endlich zur Ruhe zu kommen und ein würdiges Hunde-Leben genießen zu dürfen.

Abby besticht durch ihr liebe und freundliche Art. Aktuell orientiert sie sich an der Leine und versucht aufmerksam, neue Kommandos zu erlernen. Wir gehen davon aus, dass sich Jagdhund-Gene in ihr verstecken, was bedeutet, dass Abby einen hohen Bewegungs- und Beschäftigungsdrang aufweist sowie ausgeprägte Intelligenz und einen intensiven Jagdtrieb besitzt. Es sollte daher unbedingt darauf geachtet werden, dass Abby körperliche, aber auch geistige Herausforderungen, zum Beispiel Agility-Einheiten, erhält, um rundum glücklich zu werden. Ausgedehnte Spaziergänge sollten, vor allem während der ersten Monate, unbedingt an der Leine stattfinden. Die menschenbezogene und so zugewandte Abby kommt mit bestens Artgenossen aus. Ein souveräner Erst-Hund kann also gerne in der neuen Heimat auf sie warten. Ob sie auch Katzen sympathisch findet, wissen wir aktuell leider nicht. Da Abby eine verkürzte Rute hat, die vermutlich angeboren ist, darf sie leider nicht in die Schweiz einreisen.

Gibst du Abby die Chance auf ein warmes, herzliches Zuhause? Ab Ende März ist ihr Koffer gepackt. Abby kann dann - geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht und kastriert - nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro mit ihrem gültigem EU-Heimtierausweis direkt zu dir reisen.

Auch über eine Pflegestelle würde sich unsere Abby erst einmal so sehr freuen. Danke, liebe Doris, du hast Abby diesen so schönen Namen und damit eine wertvolle Identität geschenkt.

https://youtu.be/8VrEOr5yotg

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/abby-4/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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