Kuschelhündin Mona sucht sicheren Hafen

21.03.26 12.12.25 210 286455309
91477 Markt Bibart (Bayern)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
weiß
Gesundheit:
geimpft, entwurmt, entfloht, gechipt, kastriert, Diabetes, Cushing-Syndrom, blind, verkürzte Rute
Wurftag:
10.12.15 (10 Jahre 5 Monate alt)
Preis:
auf Anfrage
Die kleine Hündin Mona ist etwa 10 Jahre alt und hat den Großteil ihres Lebens – ganze 8 Jahre – in einem rumänischen Shelter verbracht. Trotz dieser schweren Vergangenheit hat sie sich ihr sanftes Wesen bewahrt und wartet nun sehnsüchtig auf Menschen, die ihr endlich zeigen, wie sich ein liebevolles Zuhause anfühlt. Im Moment befindet sie sich auf einer lieben Pflegestelle.

Mona ist eine zierliche Hündin mit etwa 35 cm Schulterhöhe und einem Gewicht von rund 8 kg. Mit ihrem niedlichen Äußeren und ihrer ruhigen Ausstrahlung berührt sie schnell die Herzen der Menschen. Mona ist blind und begegnet ihrer Umgebung deshalb vorsichtig und sensibel. Neue Menschen und ungewohnte Situationen können sie zunächst verunsichern, weshalb sie Zeit, Geduld und ein ruhiges Umfeld braucht, um Vertrauen zu fassen.

Gesundheitlich bringt Mona einige Herausforderungen mit: Sie lebt mit Diabetes und dem Cushing-Syndrom und ist deshalb auf regelmäßige medizinische Unterstützung in Form von Tabletten und Spritzen angewiesen. Menschen, die Mona ein Zuhause schenken möchten, sollten bereit sein, ihr diese notwendige Pflege zuverlässig zu geben.

Für Mona wünschen wir uns einen liebevollen Gnadenplatz bei einfühlsamen Menschen, die ihr mit Ruhe, Sanftheit und Verständnis begegnen. Ein ruhiges, möglichst ländliches Zuhause ist für sie eine wichtige Voraussetzung, damit sie sich sicher fühlen kann.

Mona sucht kein aufregendes Abenteuer - sie sucht einfach ein warmes Körbchen, liebevolle Hände und Menschen, die ihr zeigen, dass ihre letzten Jahre von Geborgenheit, Fürsorge und Liebe geprägt sein dürfen.

Mona ist kastriert, geimpft, gechipt, entfloht und entwurmt und besitzt natürlich einen EU-Heimtierausweis. Nach einer positiven Vorkontrolle kann das gemeinsame Leben beginnen. Sie sucht einen liebevollen Gnadenplatz, an dem sie endlich zur Ruhe kommen darf.

Wer schenkt dieser besonderen kleinen Hündin die Chance auf ein würdevolles, behütetes Leben?

https://youtu.be/lrAqIXmtV3I

Weitere Infos zu Mona findest du hier:
https://einherzfuerstreuner.de/project/mona-3/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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