Kuno sucht sein Glück

03.05.26 28.02.26 57 287133124
RO-400001 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
.
Wurftag:
01.09.24 (1 Jahr 8 Monate alt)
Preis:
550 €
Ein kleines bisschen Glück muss doch auch für Kuno übrig sein. Denn im Moment passt sein ganzes Leben in wenige Quadratmeter Beton - ein Napf, ein Schlafplatz, mehr ist da nicht. Für einen jungen Rüden wie ihn sollte die Welt größer, bunter, voller Abenteuer und vor allem nicht einsam sein.

Obwohl Kuno derzeit nichts hat, was ihn prägen könnte, wie enge Bezugspersonen, Anregungen oder Geborgenheit, begegnet er Menschen überaus freundlich, offen und ohne jeden Groll. Das allein sagt schon so viel über sein tolles Wesen aus. Eine Verträglichkeit mit Artgenossen konnten wir bisher noch nicht testen, aber mit seinen direkten Zwingernachbarn hat er keinerlei Probleme, was wir als positives Zeichen werten. Katzen kennt er nicht.

Kuno ist rund 1,5 Jahre alt, 60 cm groß und wiegt etwa 35 kg. Sein dichtes, leicht zotteliges Fell in warmen Braun- und Schwarztönen braucht nicht nur regelmäßige Pflege, sondern erhofft sich auch viele Streicheleinheiten. Vermutlich ist Kuno ein Herdenschutzhund-Mix. Herdenschutzhunde im Allgemeinen sind keine Mitläufer, sie sind Denker, Beschützer und eigenständige Charaktere. Sie lieben ihre Menschen tief und ernsthaft, brauchen aber klare Führung.

Was Kuno sucht, ist kein Platz auf dem Sofa allein, sondern einen Platz mitten im Leben seiner Zweibeiner. Alltägliche Dinge wie Spaziergänge, Stubenreinheit, Besuch empfangen oder entspannt im Haus zur Ruhe kommen muss er erst lernen. Für ihn suchen wir ein eher ländliches Zuhause, idealerweise mit umzäuntem Garten. Menschen mit Kenntnissen über Herdenschutzhunde - gerade, weil er sich noch in den Entzügen der Pubertät befindet - würden ihm den Start sicher erleichtern.

Nach einer positiven Vorkontrolle und der Übernahme einer Schutzgebühr in Höhe von 500 Euro reist Kuno kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht und mit einem EU-Heimtierausweis.

Unser Kuno möchte dazugehören - nicht irgendwann, sondern jetzt. Wer gibt ihm eine Chance? Auch eine Pflegestelle könnte so viel Gutes für ihn tun.

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/kuno-2/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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