Köbes: Ein empfindsames Herz sucht sanfte Hände.

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RO-547235 Fantanele (Mureș, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
goldbraun
Gesundheit:
kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht, seinen EU-Heimtierausweis bringt er mit
Wurftag:
27.08.24 (1 Jahr 10 Monate alt)
Preis:
550 €
Fantanele Rumänien.

Köbes – schon seine besonderen Ohren machen ihn unverwechselbar und erzählen gleichzeitig ein bisschen von seinem Charakter. Das eine steht aufmerksam nach oben und verrät seine Neugier und Abenteuerlust, während das andere leicht geknickt wirkt – fast so, als würde es seine schüchterne, vorsichtige, aber unglaublich liebevolle Seite widerspiegeln. Der inzwischen etwa zwei Jahre alte Rüde wartet für uns völlig unverständlich noch immer auf seine eigene Familie.

Dabei ist Köbes ein grundfreundlicher, aufgeweckter junger Kerl, der endlich seine Chance verdient hat. Ja, er ist noch sehr schüchtern. Doch jedes Mal, wenn man sich nähert, kommt er neugierig aus seinem sicheren Bereich, um nachzusehen. Zwar huscht er meist schnell wieder in seine Hütte zurück, aber man erkennt deutlich, wie sehr er eigentlich dazugehören möchte.

Er kam gemeinsam mit seiner Mama Zara und seinen beiden Geschwistern Zitrone und Tofu ins Shelter. Während Zara und Zitrone inzwischen bereits in ein eigenes Zuhause ziehen durften, wartet Köbes nun schon seit mehreren Monaten darauf, endlich ebenfalls gesehen zu werden. Dabei war sein Start ins Leben bereits schwer genug – umso trauriger wäre es, wenn gerade er nun zurückbleiben müsste.

Köbes lässt sich noch kaum anfassen und braucht Zeit, um in der Nähe von Menschen zu entspannen. Dabei zeigt er niemals Aggression. Wenn ihm etwas zu viel wird, zieht er sich einfach in eine Ecke seiner Hütte zurück. Seine Art ist sanft, vorsichtig und sensibel, zugleich aber voller Neugier und Lebensfreude, die sich mit der richtigen Begleitung weiter entfalten können. Schritt für Schritt wird er bereits etwas offener und traut sich mehr zu. Dennoch fragen wir uns oft, was ihm in seiner Vergangenheit wohl widerfahren sein muss. Besonders die Annäherung mit Geschirr und Leine verunsichert ihn sehr; dann bekommt er große Angst. Mit anderen Hunden ist Köbes absolut verträglich und freundlich. Ein souveräner Ersthund könnte ihm daher zusätzliche Sicherheit geben und ihm helfen, schneller Vertrauen zu fassen.

Seine genaue Größe können wir aktuell nicht stressfrei messen, da wir ihn keiner unnötigen Bedrängung aussetzen möchten. Er ist etwa 50 cm groß, sehr schlank und agil gebaut – ein Hund, der eigentlich nach Bewegung, Entdeckungen und kleinen Abenteuern ruft.

Für unser kleines Knicköhrchen suchen wir hundeerfahrene, geduldige und liebevolle Menschen, die in kleinen Schritten denken und idealerweise bereits Erfahrung mit unsicheren oder ängstlichen Hunden haben. Ein ruhiges Zuhause in reizärmerer Umgebung wäre ideal. Dort könnte Köbes endlich in seinem Tempo ankommen und lernen, dass ihm nichts Schlimmes mehr passiert. Außerdem hätte er dort die Möglichkeit, sich an feste Abläufe und die neuen Regeln des Alltags zu gewöhnen. Viele Alltagsreize werden für ihn neu sein, und anfangs kann es auch zu kleinen Missgeschicken kommen. Gerade bei einem sensiblen Hund wie Köbes kann professionelle Unterstützung unglaublich wertvoll sein. Deshalb wünschen wir uns die Bereitschaft, bei Bedarf mit Unterstützung einer erfahrenen Hundeschule oder eines/einer Hundetrainer*in zu arbeiten.

Wer Köbes adoptiert, bekommt keinen „fertigen“ Hund, sondern die wunderbare Aufgabe, einem sensiblen jungen Rüden zu zeigen, wie schön Vertrauen sein kann – und genau darin liegt das größte Geschenk: eine tiefe Bindung, die von Herzen kommt.

Köbes reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht mit EU-Heimtierausweis in sein neues Zuhause. Nach positiver Vorkontrolle kann er gegen eine Schutzgebühr vermittelt werden. Auch eine erfahrene Pflegestelle würde ihm sehr helfen, endlich anzukommen.

Möchtest du Köbes ein Zuhause schenken?
Dann findest du auf unserer Webseite weitere Infos und den direkten Weg zur Selbstauskunft.
https://einherzfuerstreuner.de/project/koebes/

https://www.youtube.com/shorts/gABDID5awts

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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