Kleiner tapferer Bexley sucht Familienanschluss

30.07.26 26 288443087
RO-547235 Fantanele (Mureș, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
weiß schwarz
Gesundheit:
Gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht, EU Heimtierausweis
Wurftag:
15.05.26 (2 Monate 2 Wochen alt)
Preis:
550 €
Die Geschite von dem winzigen Bexley begann an einem gefährlichen Ort: Seine Mama gebar ihn und seine Geschwister am Straßenrand, wo die kleine Familie täglich der großen Gefahr ausgesetzt war, überfahren zu werden. Glücklicherweise konnte die kleine Rasselbande rechtzeitig gerettet werden, sodass Bexley nun behütet heranwachsen kann. Der kleine Mann ist erst ca. 2 Monate alt, misst aktuell rund 25 cm und ist einfach zum Verlieben.

Welche Rassen in ihm schlummern, ist schwer abzuschätzen, da auch die Rasseherkunft seiner Mutter ungewiss ist. Alles kann, nichts muss, Hütehundgene nicht ausgeschlossen. Ausgewachsen wird er vermutlich einmal mittelgroß werden. Wir wissen auch nicht, ob er sich mit Katzen verstehen würde.

Als typisches Hundekind kennt Bexley das Leben in einem Haus und den menschlichen Alltag noch überhaupt nicht. Dinge wie Stubenreinheit, das Alleinebleiben, Autofahren oder das Laufen an der Leine sind für ihn noch absolutes Neuland. Seine neuen Menschen sollten daher viel Geduld, Liebe und Humor mitbringen, um ihn Schritt für Schritt an seine neue Welt zu gewöhnen.

Ein Welpe zieht keineswegs fertig erzogen ein, Bexley steht ganz am Anfang seiner Reise. In den kommenden Monaten braucht er eine liebevolle, konsequente Erziehung, um das kleine Hundeeinmaleins zu lernen.

Wichtig ist auch das Bewusstsein, dass nach der niedlichen Welpenphase die Pubertät wartet. In dieser Phase werden Grenzen ausgetestet und bereits Gelerntes gerne kurzzeitig „vergessen“.

Mit der richtigen, liebevollen Führung, Verständnis und vor allem dem gemeinsamen Besuch einer positiv arbeitenden Hundeschule wird Bexley aber garantiert zu einem wunderbaren Begleiter fürs Leben heranwachsen.

Für den kleinen Bexley suchen wir Menschen, die sich der Verantwortung für einen jungen Hund bewusst sind und die nötige Zeit haben, ihm die Welt zu zeigen. Möchtest du Bexley auf seinem Weg begleiten und ihm das glückliche Leben schenken, das er so sehr verdient? Dann melde dich bitte bei uns.

Bexley reist gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht mit seinem EU-Heimtierausweis im Gepäck. Nach positiver Vorkontrolle kann er gegen eine Schutzgebühr vermittelt werden. Abert auch eine Pflegestelle wäre der erste Schritt in eine glückliche Zukunft.

https://einherzfuerstreuner.de/project/bexley/

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E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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