Kleine Kaisa wünscht sich eine Familie

07.06.26 20.05.26 85 287833625
48565 Steinfurt - Borghorst (Nordrhein-Westfalen)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
braun
Wurftag:
01.09.24 (1 Jahr 10 Monate alt)
Preis:
550 €
Die etwa 1,5 Jahre alte Kaisa lebt seit Mitte Mai in ihrer Pflegestelle in Steinfurt und hat sich dort schnell zu einem echten Liebling entwickelt. Die junge Hündin zeigt sich als absolute Musterschülerin: freundlich, aufgeschlossen und immer bemüht, alles richtig zu machen.

Kaisa liebt den Kontakt zu Menschen über alles. Sie ist sehr verschmust, genießt jede Streicheleinheit und sucht aktiv die Nähe ihrer Bezugspersonen. Auch fremden Menschen begegnet sie offen und freundlich. Mit ihrer fröhlichen und unkomplizierten Art erobert sie die Herzen im Sturm. Sie ist etwa 25 cm klein und wiegt um die 5 kg.

Mit anderen Hunden ist Kaisa sehr verträglich und zeigt sich sozial und verspielt. Ein souveräner Zweithund in ähnlichem Alter könnte ihr gefallen, da sie sich gerne an anderen Hunden orientiert und viel Freude am gemeinsamen Spiel hat. Dies ist jedoch keine Voraussetzung. Auch Katzen kennt Kaisa bereits und kommt gut mit ihnen zurecht.

Das Alleinebleiben wird aktuell weiter geübt. Bereits jetzt schafft sie etwa eine Stunde problemlos und zeigt sich dabei ruhig und entspannt. Mit etwas weiterer Übung wird sie auch diese Herausforderung sicherlich meistern.

Kaisa ist eine aktive junge Hündin, die gerne gemeinsam mit ihren Menschen unterwegs ist, gleichzeitig aber auch die gemeinsamen Kuschelmomente sehr genießt. Sie bringt die besten Voraussetzungen mit, um eine wunderbare Begleiterin für viele Lebenslagen zu werden.

Für Kaisa wünschen wir uns liebevolle Menschen, die ihr die Geborgenheit, Aufmerksamkeit und den Familienanschluss schenken, nach denen sie sich so sehr sehnt. Menschen, die Freude daran haben, gemeinsam mit ihr die Welt zu entdecken und ihr ein dauerhaftes Zuhause zu schenken.

Kaisa ist kastriert, geimpft, gechipt, entwurmt und entfloht. Nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr kann sie in ihr neues Zuhause ziehen. Ihren EU-Heimtierausweis bringt sie selbstverständlich mit.

Wer möchte die liebenswerte Kaisa in ihrer Pflegestelle in Steinfurt kennenlernen?

https://youtu.be/sZVlda3VYtU

Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/kaisa/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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