Kleine Almuth
Anzeige vom 17.01.26
130 Aufrufe
Nr. 286769323
95111 Rehau (Bayern)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz
Wurftag:
01.10.25 (4 Monate 4 Tage alt)
Preis:
500 €
Die kleine Almuth ist ein bezauberndes Hundemädchen mit einem aktuellen Gewicht von etwa 4 kg und einer Schulterhöhe von 27 cm. Ihr seidig weiches Fell lädt geradezu zum Streicheln ein – und genau das genießt sie auch sehr. Zurzeit lebt Almuth auf einer Pflegestelle, wo sie sich von ihrer verspielten und neugierigen Seite zeigt. Besonders liebt sie es, draußen unterwegs zu sein. Der Schnee hat es ihr ganz besonders angetan: Mit leuchtenden Augen erkundet sie ihre Umgebung und sammelt jeden Tag neue neue Eindrücke.
Anfangs zeigt sich Almuth manchmal noch etwas zurückhaltend, doch von Tag zu Tag taut sie mehr auf und wird zunehmend mutiger und selbstsicherer. Hat sie erst Vertrauen gefasst, freut sie sich riesig über menschliche Nähe. Bei Ansprache und Aufmerksamkeit wackelt ihr ganzer Körper vor Freude. Streicheleinheiten lässt sie gerne zu und genießt diese sichtlich.
Almuth ist geimpft, gechipt, entwurmt und entfloht und bereit für ihr eigenes Zuhause. Gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro darf sie bei dir einziehen und dein Leben mit ihrer sanften, fröhlichen Art bereichern.
Wer schenkt dieser kleinen Schneeliebhaberin ein liebevolles Für-immer-Zuhause?
Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/almuth/
https://youtu.be/Q1-ODprMxsU
Anfangs zeigt sich Almuth manchmal noch etwas zurückhaltend, doch von Tag zu Tag taut sie mehr auf und wird zunehmend mutiger und selbstsicherer. Hat sie erst Vertrauen gefasst, freut sie sich riesig über menschliche Nähe. Bei Ansprache und Aufmerksamkeit wackelt ihr ganzer Körper vor Freude. Streicheleinheiten lässt sie gerne zu und genießt diese sichtlich.
Almuth ist geimpft, gechipt, entwurmt und entfloht und bereit für ihr eigenes Zuhause. Gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro darf sie bei dir einziehen und dein Leben mit ihrer sanften, fröhlichen Art bereichern.
Wer schenkt dieser kleinen Schneeliebhaberin ein liebevolles Für-immer-Zuhause?
Weitere Informationen:
https://einherzfuerstreuner.de/project/almuth/
https://youtu.be/Q1-ODprMxsU
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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