Hundekind Mei sucht ein schönes Zuhause

02.04.26 35 287415705
RO-430311 Baia Mare (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Mischlingshunde
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
weiß
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
28.12.25 (3 Monate 2 Wochen alt)
Preis:
500 €
Baia Mare, Rumänien.
Mei bedeutet „Leben“ – und genau dieses Leben sollte sie jetzt endlich kennenlernen dürfen.
Die kleine Hündin ist etwa 8 Wochen alt und lebt aktuell im Ankerland in Rumänien. Gemeinsam mit ihren Geschwistern Bao und Ami wurde sie abends bei eisiger Kälte einfach am Tor ausgesetzt. Ein schwerer Start für so ein kleines Wesen – doch Mei hatte Glück und konnte rechtzeitig in Sicherheit gebracht werden.
Mit ihren etwa 40 cm und rund 8 kg ist sie schon jetzt ein kräftiges Welpenmädchen. Sie zeigt sich welpentypisch verspielt, neugierig und sehr aufgeschlossen. Mei ist freundlich, sucht die Nähe zum Menschen und entdeckt ihre Umgebung mit großer Freude.
Natürlich muss sie als junger Hund noch vieles lernen. Stubenreinheit, Leinenführigkeit und all die Dinge, die zum Zusammenleben mit Menschen dazugehören, sind ihr noch fremd. Mit Geduld, liebevoller Konsequenz und klaren Strukturen wird sie sich jedoch schnell entwickeln. Da ihre Eltern unbekannt sind, lässt sich ihre Endgröße nicht sicher vorhersagen. Auch Herdenschutzhund-Gene können nicht ausgeschlossen werden.
Mei ist ab Mitte Mai ausreisebereit und sucht Menschen, die ihr ein liebevolles Zuhause schenken und sie behütet aufwachsen lassen. Auch eine Pflegestelle wäre für sie ein wunderbarer Start in ein neues Leben.
Mei reist gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht in ihr neues Zuhause. Mit ihrem EU-Heimtierausweis kann sie nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in ihre Familie reisen.
Auch über eine Pflegestelle würde sie sich sehr freuen.
Wer schenkt Mei ein Zuhause und lässt ihr Leben endlich beginnen?

Weitere Infos über Mei und den direkten Link zur Selbstauskunft findest du auf unserer Homepage:
https://einherzfuerstreuner.de/project/mei/

https://youtu.be/7Uczuj3JI9c

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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