Guckguck, ich bin Maliko und suche ein Zuhause

30.11.24
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283195388
RO-430311 Baia Mare (Cluj, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz/ weiß
Gesundheit:
kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht
Wurftag:
01.01.19 (5 Jahre 11 Monate alt)
Preis:
500 €
Baia Mare, Rumänien
Es ist nass, es ist laut, es stinkt und die Kälte wandert durch jeden Teil deines Körpers. Kannst du dir das vorstellen? So geht es unseren Hunden im öffentlichen Shelter in Baia Mare jetzt, wo es dort Winter ist, und so geht es leider auch unserem Maliko. Tag ein Tag aus wartet er, in der Hoffnung, dass ihn endlich jemand sieht. Doch Tag für Tag geht Stück für Stück dieser Hoffnung verloren.

Nachdem der bezaubernde Rüde zunächst zurückhaltend gewesen ist, macht er mittlerweile große Fortschritte. Er ist sehr viel offener geworden, kommt aus seinem Häuschen und nimmt voller Freude Leckerlies aus der Hand. Wir sind uns sicher, dass ruhige und empathische Menschen Maliko sehr helfen würden ein super Begleiter zu werden, der mit seinen Menschen durch Dick und Dünn geht. Maliko ist etwa 5,5 Jahre alt und hat eine mittlere Größe.

Das Shelter ist eine große Herausforderung für ihn. Wie gerne hätte er ein Bettchen in einem warmen Zuhause mit Menschen, die ihn lieben. Dieser Gedanke lässt ihn weitermachen und sich nicht komplett aufgeben.

Nach einer für ihn angemessenen Eingewöhnungszeit wäre ein Besuch einer ausschließlich positiv arbeitenden Hundeschule für ihn denkbar, um mit Artgenossen zu spielen und mit dir gemeinsam das Hunde ABC zu erlernen. Dies fördert auch die Bindung zwischen Mensch und Hund.

Der wundervolle Rüde braucht Zeit, um in die Menschen Vertrauen zu fassen, deshalb solltest du ihm mit sehr viel Geduld und noch mehr Empathie zur Seite stehen. Er versteht sich mit seinen Artgenossen gut. Katzen kennt er nicht und können auch nicht getestet werden. Kinder im Haushalt sollten bereits älter sein und einen verantwortungsvollen Umgang mit Hunden kennen.

Maliko reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Er bringt seinen EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro zu seiner Familie reisen. Auch über einen Pflegestellenplatz würde er sich sehr freuen.

https://einherzfuerstreuner.de/project/maliko/
https://youtu.be/n3zDnMxj-Ro
https://youtu.be/XaJEnQ68gCk
https://youtu.be/yDauMPK7HSo

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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